kaufmännische Abschlussprüfung
Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit ab?
- Wann gilt die Prüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit aus?
Die Zwischenprüfung soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Für den Prüfungsbereich Schutz und Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a) Gefährdungspotenziale erkennen,
- b) Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren,
- c) sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen sowie
- d) den rechtlichen Handlungsrahmen beachten
kann.
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Wie sieht die Abschlussprüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
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60 Minuten
20 Prozent
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Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
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90 Minuten
30 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
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45 Minuten
10 Prozent
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Durchführung von Schutz und Sicherheitsmaßnahmen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann.
|
45 Minuten
40 Prozent
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Wie läuft die mündliche Prüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit ab?
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen. Grundlage des Fachgesprächs ist eine von zwei von ihm durchgeführten und dokumentierten betrieblichen Aufgaben aus seinem Einsatzbereich.
Die Dokumentationen sollen eine Beschreibung der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bei der Ausführung sowie eine Bewertung des Ergebnisses beinhalten. Jede Dokumentation soll drei Seiten nicht überschreiten, betriebsübliche Unterlagen sind beizufügen. Die Dokumentationen sind dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung zuzuleiten. Hieraus wählt der Prüfungsausschuss eine aus. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Aufgaben von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden sind. Die Dokumentation wird nicht bewertet.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten. Das Ergebnis der schriftlichen Aufgabenbearbeitung ist mit 30 Prozent, das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent zu gewichten.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Wann gilt die Prüfung zur Servicefachkraft für Schutz und Sicherheit als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in dem Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.