kaufmännische Abschlussprüfungen
Schifffahrtskaufmann / Schifffahrtskauffrau - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Schifffahrtskaufmann statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Schifffahrtskaufmann aus?
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben und Fälle in höchstens 120 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
- Verkehrsmärkte,
- Schiffsbetrieb,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Dabei soll in den Prüfungsgebieten 1 und 2 die Anwendung englischer Fachbegriffe berücksichtigt werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Schifffahrtskaufmann aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Betrieb von Seeschiffen und Seeverkehrswirtschaft
Fachrichtung Linienfahrt/Tramfahrt
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten:
bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er den Betrieb von Seeschiffen unter Beachtung der rechtlichen, technischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen sowie der Sicherheit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit planen, vorbereiten und überwachen kann.
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90 Minuten |
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Transporte in der Linienfahrt
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten:
bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Containertransporte einschließlich des Vor- und Nachlaufs organisieren und überwachen, Angebote kalkulieren, Dokumente bearbeiten und Marktentwicklungen im Linienverkehr beurteilen kann.
Transporte in der Trampfahrt:
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten:
bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Marktinformationen erschließen und bewerten, Vor- und Nachkalkulationen erstellen, Charterverträge bearbeiten und die Umsetzung der Verträge organisieren und überwachen kann.
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90 Minuten |
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben aus den Gebieten:
bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Geschäftsfälle in der Seeschifffahrt buchungstechnisch erfassen, Zahlungsverkehr durchführen, Methoden der Erfolgskontrolle anwenden und Sachverhalte und Zusammenhänge analysieren kann.
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90 Minuten |
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und die Bedeutung des Seeverkehrs als Wirtschaftsfaktor darstellen kann
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90 Minuten |
Wie läuft die mündliche Prüfung zum Schifffahrtskaufmann ab?
Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:
In höchstens 30 Minuten soll der Prüfling auf der Grundlage eines Praxisbeispiels aus dem Bereich der Linienfahrt/Trampfahrt Lösungsvorschläge entwickeln und begründen. Dabei soll er zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben analysieren und situationsgerecht reagieren kann. Teile des Fachgesprächs sollen in englischer Fachsprache durchgeführt werden.
Wann gilt die Prüfung zum Schifffahrtskaufmann als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in vier Prüfungsbereichen, darunter die Prüfungsbereiche Betrieb von Seeschiffen und Seeverkehrswirtschaft sowie Fallbezogenes Fachgespräch, mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.