technische Abschlussprüfungen
Polster- und Dekorationsnäher/Polster- und Dekorationsnäherin - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Polster- und Dekorationsnäher statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Polster- und Dekorationsnäher aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Polster- und Dekorationsnäher aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum Polster- und Dekorationsnäher ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Polster- und Dekorationsnäher als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Polster- und Dekorationsnäher statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Polster- und Dekorationsnäher aus?
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Aufbügeln einer Schabracke,
- Nähen eines Seitenschals mit gestürztem Saum aus Dekorationsstoff und
- Herstellen, Füllen und Beziehen einer Kissenhülle.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen, Grundsätze der Kundenorientierung sowie Anforderungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Polster- und Dekorationsnäher aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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|---|---|
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Arbeitsplanung und Organisation
Beschreiben der Vorgehensweise zur Vorbereitung und Organisation von Arbeitsabläufen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, die für die Herstellung erforderlichen Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung von Vorgaben und technischen Regeln beurteilen, festlegen und zuordnen kann;
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90 Minuten
30 Prozent
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Zuschnitt und Fertigung
Beschreiben der Vorgehensweise beim Zuschneiden und Fertigen von Polsterbezugs- und Dekorationsteilen unter Berücksichtigung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert durchführen, Arbeitszusammenhänge erkennen sowie Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren kann;
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120 Minuten
50 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
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60 Minuten
20 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Polster- und Dekorationsnäher ab?
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 16 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren. Als Arbeitsaufgabe kommt insbesondere das Herstellen einer Fensterdekoration bestehend aus mindestens zwei Elementen mit besonderen Zuschnitten und einer Volantarbeit einschließlich Herstellen einer auf die Fensterdekoration abgestimmten Housse oder eines Bezuges in Betracht. Durch die Durchführung der Arbeitsaufgabe und deren Dokumentation soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert planen und durchführen, dabei Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz durchführen kann.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Polster- und Dekorationsnäher als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn im praktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils der Prüfung müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils der Prüfung dürfen keine ungenügenden Leistungen er bracht worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten