technische Abschlussprüfungen

Medientechnologe Siebdruck / Medientechnologin Siebdruck - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Medientechnologen Siebdruck statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Medientechnologen Siebdruck aus?

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres in den Prüfungsbereichen Arbeitsplanung und Siebdrucktechnik stattfinden.

Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
  • b) Druckdaten und Druckformen zu erstellen und zu prüfen sowie gegebene Produkt- und Prozessdaten im Planungsprozess umzusetzen,
  • c) Einrichte- und Steuerungsprozesse an Druckmaschinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von Materialien, Druckfarben, Bedruckstoffen und Druckmaschinen im Druckprozess zu berücksichtigen,
  • d) siebdruckspezifische Berechnungen durchzuführen.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Siebdrucktechnik bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) in der Siebdruckvorstufe Daten zu übernehmen, Produktionsdaten zu erstellen und zu bearbeiten, Siebdruckformen herzustellen und zu prüfen,
  • b) Druckmaschinen auftragsbezogen einzurichten, das Druckergebnis unter Berücksichtigung von Druckfarben, Bedruckstoffen und Maschineneinstellungen abzustimmen und den Fortdruck zu starten,
  • c) Druckprozesskontrollen während des Fortdrucks durchzuführen, Parameter zu messen, zu prüfen und Ergebnisse zu dokumentieren sowie den Druckprozess und das Druckergebnis zu optimieren.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und seine Arbeiten mit praxisübliche Unterlagen dokumentieren. Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Medientechnologen Siebdruck aus?

Prüfungsfache schriftlich Prüfungszeit / Gewichtung
Auftragsplanung und Kommunikation
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert zu planen und zu dokumentieren,
  • b) Arbeitsschritte als integrierten Produktionsablauf unter Einbeziehung von Informationen der vor und nachgelagerten Produktionsbereiche zu planen,
  • c) Auftragsdaten zu strukturieren, auszuwerten und zu dokumentieren,
  • d) Eigenschaften von Materialien, Druckfarben und Bedruckstoffen sowie deren Wechselwirkungen untereinander und mit den eingesetzten Druckmaschinen zu berücksichtigen,
  • e) planungsrelevante Berechnungen durchzuführen.
120 Minuten

20 Prozent
Prozesstechnologie
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) Druckverfahren hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete zu unterscheiden und Hauptproduktgruppen zuzuordnen,
  • b) verfahrensspezifische Parameter sowie Produktionsbedingungen in Bezug auf Druckmaschinen, Materialien, Bedruckstoffe, Druckfarben einschließlich Farbmischsysteme sowie Trocknung, betriebliche Rahmenbedingungen und Produktionsvorgaben zu berücksichtigen und zu nutzen,
  • c) qualitätssichernde Maßnahmen für die Optimierung von Druckergebnissen anzuwenden; prozessbezogene Mess- und Kontrollelemente zu nutzen,
  • d) die sich aus den eingesetzten Techniken ergebenden Produktionsmöglichkeiten zu nutzen,
  • e) Anforderungen der Druckweiterverarbeitung zu berücksichtigen,
  • f) Funktionen von Maschinenelementen sowie Maßnahmen zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen zu beurteilen,
  • g) prozessbezogene Berechnungen durchzuführen.
120 Minuten

20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie sieht die praktische Prüfung zum Medientechnologen Siebdruck aus?

Für den Prüfungsbereich Siebdruckproduktion bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) mehrfarbige Siebdruckprodukte unter Einbeziehung der Siebdruckvorstufe und Siebdruckformherstellung zu fertigen,
  • b) seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren.

Der Prüfling soll ein Prüfungsstück entsprechend der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikation anfertigen, dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen zu berücksichtigen. Die Prüfungszeit beträgt zwölf Stunden.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 50 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Wann gilt die Prüfung zum Medientechnologen Siebdruck als bestanden?

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Siebdruckproduktion mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsplanung und Kommunikation“ oder „Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.