technische Abschlussprüfungen

Medientechnologe Druckverarbeitung / Medientechnologin Druckverarbeitung - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Medientechnologen Druckverarbeitung statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Medientechnologen Druckverarbeitung aus?

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres in den Prüfungsbereichen Arbeitsplanung und Verarbeitungstechnik stattfinden.
Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
  • b) Auftragsdaten zu übernehmen und zu prüfen, Produkt- und Prozessdaten im Planungsprozess umzusetzen,
  • c) Einrichte- und Steuerungsprozesse an Verarbeitungsmaschinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von Vorprodukten, Materialien und Maschinen im Verarbeitungsprozess zu berücksichtigen,
  • d) verarbeitungsspezifische Berechnungen durchzuführen.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Verarbeitungstechnik bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) betriebstypische Verarbeitungsaggregate nach Auftragsdaten und Vorgaben einzustellen,
  • b) Prozesskontrollen sowie Mess- und Prüfvorgänge durchzuführen und deren Ergebnisse zur Optimierung des Verarbeitungsprozesses und des Verarbeitungsergebnisses zu nutzen,
  • c) Probeprodukte manuell und maschinell zu fertigen,
  • d) seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, dabei soll er zwei Verarbeitungsaggregate nach Vorgaben einstellen und seine Arbeiten dokumentieren. Die Prüfungszeit beträgt vier Stunden.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Medientechnologen Druckverarbeitung aus?

Prüfungsbereiche schriftlich Prüfungszeit/ Gewichtung
Auftragsplanung und Kommunikation
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und personeller Vorgaben kundenorientiert zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren,
  • b) Arbeitsschritte unter Einbeziehung von Informationen vor- und nachgelagerter Produktionsbereiche zu planen,
  • c) Maschinendaten auszuwerten und zu dokumentieren,
  • d) Eigenschaften von Vorprodukten und Materialien sowie deren Wechselwirkungen untereinander und mit den eingesetzten Maschinen und Anlagen zu berücksichtigen,
  • e) planungsrelevante Berechnungen durchzuführen.
120 Minuten

20 Prozent
Prozesstechnologie
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) Verarbeitungsprozesse hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete zu unterscheiden und Hauptproduktgruppen zuzuordnen,
  • b) verarbeitungsspezifische Parameter sowie Produktionsbedingungen in Bezug auf Verarbeitungsanlagen, Vorprodukte, Materialien, betriebliche Rahmenbedingungen und Produktionsvorgaben zu beurteilen und zu nutzen,
  • c) qualitätssichernde Maßnahmen für die Optimierung des Verarbeitungsergebnisses anzuwenden sowie prozessbezogene Mess- und Prüfverfahren zu nutzen,
  • d) Funktionen von Maschinenelementen sowie Maßnahmen zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen zu beurteilen,
  • e) prozessbezogene Berechnungen durchzuführen.
120 Minuten

20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie sieht die praktische Prüfung zum Medientechnologen Druckverarbeitung aus?

Für den Prüfungsbereich Druckverarbeitung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • a) Prozessabläufe zu planen,
  • b) Verarbeitungsanlagen hinsichtlich ihrer Grundeinstellungen zu justieren und maschinentechnische Zusammenhänge bei Funktionsprüfungen zu berücksichtigen,
  • c) die für den Arbeitsauftrag benötigten Vorgaben und Materialien zum Einrichten von Verarbeitungsanlagen zu beschaffen sowie Verarbeitungsanlagen zu rüsten,
  • d) die Produktion zu starten und zu steuern, das Produktionsergebnis zu prüfen, zu beurteilen und zu optimieren,
  • e) Produkte in der vorgegebenen Qualität termingerecht, wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes herzustellen,
  • f) Maßnahmen zur Behebung von Störungen einzuleiten,
  • g) Prozessdaten und die sich im Produktionsablauf ergebenden veränderten Produktionsbedingungen sowie maschinentechnischen Abweichungen zu kommunizieren und zu dokumentieren.
Dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen:
Herstellen eines Produkts auf einer integrierten Verarbeitungsanlage oder mit mehreren Einzelmaschinen entsprechend der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikation; dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen zu berücksichtigen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch durchführen und seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 50 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Wann gilt die Prüfung zum Medientechnologen Druckverarbeitung als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich „Druckverarbeitung“ mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsplanung und Kommunikation“ oder „Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.