kaufmännische Abschlussprüfungen
Medienkaufmann Digital- und Print / Medienkauffrau Digital- und Print - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print aus?
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 120 Minuten in folgenden Gebieten durchzuführen:
1. Arbeitsabläufe und Informationsverarbeitung,
2. Märkte und Medienprodukte, mediale Darstellungsformen und Gestaltungsgrundsätze,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print aus?
| Prüfungsbereiche |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten:
bearbeiten und dabei zeigen, dass er in diesem Zusammenhang Produkte und Dienstleistungen auswählen und unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen Marketingmaßnahmen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln und umsetzen kann.
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150 Minuten
40 Prozent
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten:
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Leistungserstellung kaufmännisch beurteilen, Ergebnisse kontrollieren und daraus Schlussfolgerungen ableiten sowie wirtschaftlich handeln kann.
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90 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print ab?
Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgesprächs anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Lösungsvorschläge erarbeiten und diese situationsbezogen präsentieren sowie kundenorientiert kommunizieren kann. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist nach der Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Medienkaufmann Digital- und Print als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Wirtschafts- und Sozialkunde und in dem Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.