technische Abschlussprüfungen
Hierfür kommt schwerpunktorientiert insbesondere in Betracht:
Maschinen- und Anlagenführer:in - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Maschinen- und Anlagenführer statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Maschinen- und Anlagenführer aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Maschinen- und Anlagenführer aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum Maschinen- und Anlagenführer ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Maschinen- und Anlagenführer als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Maschinen- und Anlagenführer statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Maschinen- und Anlagenführer aus?
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe durchführen sowie in insgesamt höchstens 60 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, schriftlich bearbeiten.
Hierfür kommt schwerpunktorientiert insbesondere in Betracht:
- 1. Positionieren von Maschinenelementen,
- 2. Vorbereiten von Maschinen und Anlagen für die Produktion oder
- 3. Einstellen und Kontrollieren von Maschinen- und Anlagenelementen sowie Zusatzeinrichtungen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel anwenden, technische Unterlagen nutzen sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen kann.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Maschinen- und Anlagenführer aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
|
| In den Prüfungsbereichen Produktionstechnik und Produktionsplanung kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: | |
|
Produktionstechnik
Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik:
Schwerpunkt Textiltechnik:
Schwerpunkt Textilveredelung:
Schwerpunkt Lebensmitteltechnik:
Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung:
|
120 Minuten
50 Prozent
|
|
Produktionsplanung
Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik:
Schwerpunkt Textiltechnik:
Schwerpunkt Textilveredelung:
Schwerpunkt Lebensmitteltechnik:
Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung:
|
60 Minuten
30 Prozent
|
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
|
60 Minuten
20 Prozent
|
Wie läuft die Praktische Prüfung zum Maschinen- und Anlagenführer ab?
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage,
- Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder
- Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Ausbildungsschwerpunkt zu berücksichtigen.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Wann gilt die Prüfung zum Maschinen- und Anlagenführer als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- im praktischen Prüfungsteil und
- im schriftlichen Prüfungsteil
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.