technische Abschlussprüfungen
Manufakturporzellanmaler/Manufakturporzellanmalerin - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Manufakturporzellanmaler statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Manufakturporzellanmaler aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Manufakturporzellanmaler aus?
- Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Manufakturporzellanmaler ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Manufakturporzellanmaler als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Manufakturporzellanmaler statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Manufakturporzellanmaler aus?
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens sieben Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
- a) ein Porzellanstück mit Blumen- oder Landschaftsmalerei oder eine Figur bemalen sowie mit Linien-, Ränder- oder Bänderdekor,
- b) ein Porzellanstück mit Blumen- oder Landschaftsmalerei oder eine Figur bemalen sowie mit einer Schriftart.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes in der Feinkeramik,
- kulturhistorische Entwicklung der Keramik und Porzellanmalerei,
- Grundlagen der Werkstoffe und der Porzellanherstellung,
- Zeichen- und Maltechniken,
- Farbenlehre,
- Dekorationsmittel in der Porzellanmalerei,
- Einsatz und Pflege von Werkzeugen und Arbeitsgeräten.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Manufakturporzellanmaler aus?
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
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Prüfungsgebiete schriftlich
Es kommen Fragen und Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
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Prüfungsdauer/
Gewichtung
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Technologie
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90 Minuten
40 Prozent
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Technische Mathematik
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90 Minuten
20 Prozent
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Fachzeichnen
Zeichnen und Malen eines Dekorentwurfes aus den Bereichen Schrift, Ornamentik oder Blumenmalerei;
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120 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
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60 Minuten
20 Prozent
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Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Manufakturporzellanmaler ab?
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 14 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Das Prüfungsstück ist nach Wahl des Prüflings den Bereichen Blumenmalerei, Ornamentmalerei, Staffage oder Landschaftsmalerei zu entnehmen. Es kommen insbesondere in Betracht:
- a) ein Porzellanstück mit reichhaltiger Blumenmalerei und mit Gold- oder Farbdekor,
- b) ein Porzellanstück mit reichhaltiger Ornamentmalerei und mit Gold- oder Farbdekor,
- c) ein Porzellanstück mit reichhaltiger Staffage und mit Gold- oder Farbdekor,
- d) ein Porzellanstück mit Landschaftsmalerei.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Manufakturporzellanmaler als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.