technische Abschlussprüfungen
Land- und Baumaschinenmechatroniker/Land- und Baumaschinenmechatronikerin - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Land- und Baumaschinenmechatroniker aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Land- und Baumaschinenmechatroniker aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Land- und Baumaschinenmechatroniker aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- manuelle oder maschinelle Bearbeitungstechniken sowie Umform- und Fügetechniken anwenden,
- die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit berücksichtigen,
- einen Arbeitsplan und ein Prüf- und Messprotokoll anfertigen, Arbeiten dokumentieren,
- bei der Planung und Durchführung der Herstellung, der Fehlersuche und der Wartung Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen sowie den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen und
- fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgaben wesentlichen fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben begründen kann;
- Für die Arbeitsaufgabe sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen und Prüfen eines funktionsfähigen Werkstücks,
- systematische Fehlersuche in einem der folgenden Systeme: Beleuchtungsanlage, Signaleinrichtung, Ladestromsystem, Startsystem an einem Fahrzeug sowie
- Warten von Bauteilen oder Baugruppen an land- oder baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Geräten;
- der Prüfling soll drei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführen, ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann, und Aufgaben schriftlich bearbeiten, die sich inhaltlich auf die Arbeitsaufgabe beziehen;
- die Prüfungszeit beträgt acht Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in insgesamt höchstens 15 Minuten und die Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben in zwei Stunden durchgeführt werden.
Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zählt mit 30 Prozent zum Gesamtergebnis.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Land- und Baumaschinenmechatroniker aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Arbeitsplanung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann;
dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Anfertigen eines Arbeitsplanes zur Montage und Inbetriebnahme eines land- oder baumaschinentechnischen Systems;
der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben unter Zuhilfenahme praxisüblicher Dokumente schriftlich bearbeiten;
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120 Minuten
12,5 Prozent
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Funktionsanalyse
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann;
dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Beschreiben der Vorgehensweise zur vorbeugenden Instandhaltung und zur systematischen Eingrenzung von Fehlern an land- oder baumaschinentechnischen Systemen;
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120 Minuten
12,5 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker ab?
Prüfungsbereich Kundenauftrag
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, zeitlicher und qualitätssichernder Vorgaben sowie unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbstständig planen und um setzen,
- Material disponieren, Bauteile und Baugruppen montieren, elektrische und hydraulische Systeme aufbauen, instand setzen und in Betrieb nehmen sowie
- Fehler und Störungen in elektrischen sowie hydraulischen und mechanischen Systemen fest stellen, eingrenzen und beheben sowie die Arbeiten dokumentieren kann;
- Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Montieren und Inbetriebnehmen oder Instandhalten und Inbetriebnehmen sowie jeweils Einstellen eines elektrohydraulischen Systems eines Fahrzeugs oder einer Anlage,
- Diagnostizieren von Fehlern und Störungen in elektrischen und elektronischen Bauteilen und Baugruppen sowie Beheben von Störungen und Prüfen der Funktionen an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einer Anlage sowie
- systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an Bauteilen oder Baugruppen in zwei der nachfolgenden maschinentechnischen Funktionsbereiche: Verbrennungsmotor, Kraftübertragung, Fahrwerk, Lenkung, Bremsanlage, Anbaugeräte, Zusatzausstattungen, Pumpensysteme, Heizsysteme sowie Maschinen, Geräte und Anlagen der Land-, Bau- oder Kommunalwirtschaft;
- Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag ein Prüfungsprodukt erstellen und dokumentieren sowie hierüber ein Fachgespräch führen; durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die für das Prüfungsprodukt wesentlichen Hintergründe aufzeigen sowie Kunden über Einsatz und Instandhaltung unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten informieren und beraten kann; darüber hinaus soll der Prüfling drei einander gleich wertige Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, bearbeiten und dokumentieren.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 14 Stunden; innerhalb dieser Zeit sollen das Prüfungsprodukt ein schließlich des höchstens 30-minütigen Fachgesprächs in sieben Stunden und die Arbeitsaufgaben in sieben Stunden durchgeführt werden.
Die Bearbeitung des Prüfungsproduktes einschließlich der Dokumentation ist mit 30 Prozent, das Fachgespräch mit 30 Prozent und die Arbeitsaufgaben einschließlich der Dokumentationen mit 40 Prozent zu gewichten.
Der Prüfungsbereich Kundenauftrag zählt mit 35 Prozent zum Gesamtergebnis.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker als bestanden?
Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.