kaufmännische Ausbildungsprüfungen
Kaufmann / Kauffrau im E-Commerce - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Kaufmann im E-Commerce statt?
- Wie sieht Teil 1 der Abschlussprüfung zum Kaufmann im E-Commerce aus?
- Wie sieht Teil 2 der Abschlussprüfung zum Kaufmann im E-Commerce aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann im E-Commerce ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann im E-Commerce als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Kaufmann im E-Commerce statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht Teil 1 der Abschlussprüfung zum Kaufmann im E-Commerce aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung statt.
Im Prüfungsbereich Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- das Waren- oder Dienstleistungssortiment im Online-Vertrieb kunden- und serviceorientiert mitzugestalten und zu bewirtschaften,
- die Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen für den Online-Vertrieb zu unterstützen,
- Vertragsanbahnungen im Online-Vertrieb zu gestalten und Vertragsabschlüsse herbeizuführen und
- rechtliche Regelungen bei der Sortimentsbewirtschaftung und der Vertragsanbahnung einzuhalten.
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Dieser Prüfungsbereich wird mit 25 Prozent gewertet.
Wie sieht Teil 2 der Abschlussprüfung zum Kaufmann im E-Commerce aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
|
|
Geschäftsprozesse im E-Commerce
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
Für den Nachweis sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
|
120 Minuten
30 Prozent
|
|
Kundenkommunikation im E-Commerce
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
|
60 Minuten
15 Prozent
|
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
|
60 Minuten
10 Prozent
|
Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann im E-Commerce ab?
Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
- Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
- Lösungswege zu entwickeln,
- kunden- und serviceorientiert zu handeln,
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce an zuwenden und
- Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
- Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals,
- Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce,
- Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing oder
- Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle.
Das Gebiet wird von dem oder der Ausbildenden festgelegt. Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt.
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling zudem vom festgelegten Gebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zu dem Ergebnis geführt hat. Der Report darf höchstens drei Seiten umfassen.
Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage ergänzen. Die Anlage besteht aus Visualisierungen zu der praxisbezogenen Aufgabe. Sie darf höchstens fünf Seiten umfassen.
Der Report und die Anlage sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung müssen der zuständigen Stelle spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einreichung Report (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) sowie Merkblatt und Gestaltungshinweise für das Fachgespräch. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB)
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für das festgelegte Gebiet das fallbezogene Fachgespräch so, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.
Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe, der Report und die Anlage.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 20 Prozent gewertet.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann im E-Commerce als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäftsprozesse im E-Commerce“, „Kundenkommunikation im E-Commerce“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.