kaufmännische Ausbildungsberufe

Kaufmann für Verkehrsservice/Kauffrau für Verkehrsservice - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Verkehrsservice statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Kaufmann für Verkehrsservice aus?

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:
  1. Verkehrs- und Sicherheitsleistungen,
  2. Arbeitsorganisation; kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Kaufmann für Verkehrsservice aus?

Die folgende Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Verkehrs- und Sicherheitsleistungen
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, dass er betriebliche Zusammenhänge versteht, das betriebliche Leistungsangebot überblickt und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Kundenprobleme analysieren und entsprechende Dienstleistungen kundenbezogen bereitstellen kann:
  • a) Marketing und Vertrieb; Verkehrsmittel
  • b) Service- und Sicherheitsleistungen,
  • c) Funktionsfähigkeit der Transportmittel,
  • d) Begleitservice;
180 Minuten
40 Prozent
Arbeitsorganisation; kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, dass er Grundlagen und Zusammenhänge dieser Gebiete versteht:
  • a) Arbeitsorganisation,
  • b) Zahlungsverkehr,
  • c) Buchführung,
  • d) Kosten- und Leistungsrechnung; Controlling,
  • e) Materialbeschaffung und -verwaltung;
90 Minuten
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten
  • a) Arbeitsrecht und soziale Sicherung,
  • b) Personalwirtschaft und Berufsbildung,
  • c) Wirtschaftsordnung und -politik
bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann.
90 Minuten
20 Prozent

Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Verkehrsservice ab?

Prüfungsfach Praktische Übungen:
In einem Prüfungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer soll der Prüfling auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus den Gebieten kundenorientierte Kommunikation, Verkehrsmittel im Personenverkehr, Vertrieb sowie Sicherheits- und Serviceleistungen zeigen, dass er unter Berücksichtigung betrieblicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte kundenorientiert handeln kann. Hierbei ist der vereinbarte Schwerpunkt zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 20 Prozent gewichtet.

Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Verkehrsservice als bestanden?

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, in mindestens drei der vier Prüfungsfächer sowie im Durchschnitt der Prüfungsfächer Verkehrs- und Sicherheitsleistungen sowie Praktische Übungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsfach mit “ungenügend” bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.