kaufmännische Abschlussprüfungen
Kaufmann / Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und ist schriftlich in höchstens 150 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
- Auftragsabwicklung von Sendungen,
- Zahlungsvorgänge,
- Betriebliche Kommunikation,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich | Prüfungszeit |
|
Leistungserstellung im Kurier-, Express- und Postdienst
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Betriebsabläufe organisieren, steuern und kontrollieren, Problemstellungen analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln, logistische Abläufe planen und dabei qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen kann.
|
150 Minuten
|
|
Vertrieb und kaufmännische Steuerung
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Angebote erstellen, Dienstleistungsangebote vermarkten, Problemstellungen analysieren, Lösungsmöglichkeiten markt- und kundenorientiert entwickeln, kaufmännische Zusammenhänge berücksichtigen und Ergebnisse bewerten kann.
|
120 Minuten
|
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann.
|
60 Minuten |
Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ab?
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling im Rahmen eines Fachgespräches auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus dem Gebiet Steuerung und Kontrolle der Sendungsabwicklung zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben lösen, wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche Zusammenhänge beachten sowie Gespräche adressatengerecht und situationsbezogen führen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe sowie in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.