kaufmännische Abschlussprüfungen

Kaufmann / Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement aus?

Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen stattfinden.
Im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Bedarfe und Absatzchancen zu ermitteln, Informationen über Waren und Dienstleistungen einzuholen und marktorientierte Warensortimente und kundenbezogene Dienstleistungsangebote zu bewerten,
  2. Angebote von Lieferanten einzuholen und zu vergleichen, Waren zu bestellen und Dienstleistungen zu beauftragen,
  3. Kundenanfragen zu bearbeiten, Angebote zu erstellen und Aufträge unter Beachtung von Liefer- und Zahlungsbedingungen zu bearbeiten,
  4. adressatengerecht, situations- und zielorientiert zu kommunizieren sowie
  5. Kundendaten zu verwalten und dabei rechtliche Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einzuhalten.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Der Prüfungsteil wird mit 25 Prozent gewichtet.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement aus?

Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden.
Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. logistische Prozesse von der Beschaffung bis zur Distribution zu steuern und zu kontrollieren,
  2. die Prozesse der betrieblichen Lagerlogistik von der Warenannahme bis zum Versand zu planen und abzuwickeln und dabei auch elektronische Lagerverwaltungssysteme anzuwenden,
  3. den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durchzuführen und dabei auch Risiken und Besonderheiten im internationalen Handel zu berücksichtigen,
  4. Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen zu unterstützen,
  5. Reklamationen und Retouren abzuwickeln und
  6. Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglichkeiten der Konfliktlösung anzuwenden.
Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Absatzmärkte zu identifizieren,
  2. Außenhandelsgeschäfte vorzubereiten und abzuschließen und dabei Risiken und international gebräuchliche Handelsklauseln zu berücksichtigen,
  3. bei der Vorbereitung und beim Abschluss von Außenhandelsgeschäften Finanzierungs- und Kreditsicherungsmöglichkeiten sowie Zahlungsbedingungen zu berücksichtigen,
  4. logistische Prozesse von der Beschaffung bis zur Distribution zu steuern und zu kontrollieren,
  5. Außenhandelsgeschäfte in einer Fremdsprache abzuwickeln und dabei die Kommunikation mit ausländischen Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen adressatengerecht zu gestalten,
  6. den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durchzuführen und dabei Risiken und Besonderheiten im internationalen Handel zu berücksichtigen,
  7. Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen zu unterstützen und
  8. Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglichkeiten der Konfliktlösung anzuwenden.
120 Minuten
30 Prozent
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Geschäftsvorgänge buchhalterisch zu erfassen und Zahlungsvorgänge zu bearbeiten,
  2. die betriebliche Kosten-und-Leistungs-Rechnung anzuwenden sowie Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen,
  3. im Rahmen eines Kundenauftrages den mengen- und wertebezogenen Daten- und Warenfluss in elektronischen Systemen zur Ressourcenplanung und zur Verwaltung von Kundenbeziehungen zu erfassen und die Zusammenhänge darzustellen und
  4. Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert zu planen und zu steuern.
60 Minuten
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement ab?

Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
  3. Lösungswege zu entwickeln und zu begründen,
  4. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzubeziehen und
  5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.
Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Verkauf und Distribution,
  2. Warensortiment und Marketing und
  3. Einkauf und Beschaffungslogistik.
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
  3. Lösungswege unter Anwendung internationaler Berufskompetenz zu entwickeln und zu begründen,
  4. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzubeziehen und
  5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.
Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Internationaler Handel und Auslandsmärkte,
  2. Warensortiment und Marketing und
  3. Einkauf und Beschaffungslogistik.
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert 30 Minuten. Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine praxisbezogene Fachaufgabe. Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung mit, ob die Durchführung nach der klassischen Variante oder die Report-Variante gewählt wird.

Klassische Variante

Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben zu bearbeiten, die
  1. ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden und
  2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten stammen müssen.
Der Prüfling wählt aus, welche praxisbezogene Fachaufgabe er bearbeitet. Die Bearbeitungszeit findet unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die Bearbeitung ist dem Prüfling zusätzlich eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von dieser praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.

Report-Variante

Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb eigenständig zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bearbeiten, die
  1. der Ausbildungsbetrieb festgelegt hat und
  2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten stammen müssen.
Zu jeder der beiden praxisbezogenen Fachaufgaben hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Der Report darf jeweils höchstens drei Seiten umfassen. Spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung sind die Reporte im Azubi-Infocenter hochzuladen. Aus den beiden Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss für das Fachgespräch eines aus und teilt sie dem Prüfling mit.
Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling die vom Prüfungsausschuss ausgewählte Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von der gewählten praxisbezogenen Fachaufgabe und dem dazugehörigen Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.
Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt.
Einreichung der Fachaufgabe
Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos über das Azubi-Infocenter. Zur Einreichung der betrieblichen Fachaufgaben beachten Sie bitte folgende Informationen: Leitfaden zur Erstellung von Reporten, Merkblatt Einrechnung Report (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) sowie Informationen Wahl Prüfungsvariante mündliche Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 116 KB).
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend"
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend"
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
  • a) Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen,
  • b) Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften/ Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften oder
  • c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.