technische Abschlussprüfungen

Holzmechaniker/Holzmechanikerin - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Holzmechaniker statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Holzmechaniker aus?

Die Zwischenprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstücks soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsschritte zu planen,
  2. Arbeitsmittel festzulegen,
  3. technische Unterlagen zu nutzen,
  4. Messungen durchzuführen,
  5. manuelle und maschinelle Bearbeitungstechniken anzuwenden,
  6. Verbindungstechniken anzuwenden,
  7. Oberflächen manuell zu behandeln,
  8. Werkstücke herzustellen und
  9. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung durchzuführen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Weiterhin soll er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsaufgabe fünf Stunden und für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben 120 Minuten.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Holzmechaniker aus?

Fachrichtungen Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Fertigungstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. 1. Arbeitsabläufe zu planen, zu steuern und zu optimieren,
  2. Fertigungsunterlagen zu erstellen,
  3. die Verwendung von Holz, Holzwerk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen zu planen,
  4. die Verwendung von Beschlägen und Zulieferteilen zu planen,
  5. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen zu unterscheiden und zuzuordnen,
  6. Oberflächenbehandlungs- und Beschichtungstechniken unter Berücksichtigung von Produktqualität und Verwendungszweck zu planen,
  7. Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
  8. qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen.
120 Minuten
20 Prozent
Maschinen- und Anlagentechnik
Der Prüfling sollnachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Einrichtungen, Maschinenwerkzeuge und Maschinen einzurichten, zu bedienen, zu steuern und instand zu halten,
  2. technische Vorgaben zu beachten,
  3. Programmdaten einzugeben und anzupassen,
  4. Produktionsabläufe zu überwachen und zu optimieren,
  5. Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
  6. qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen.
120 Minuten
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmittel und Rahmen

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Fertigungstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe zu planen, zu steuern und zu optimieren,
  2. Fertigungsunterlagen zu erstellen,
  3. die Verwendung von Holz, Holzwerk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen zu planen,
  4. die Verwendung von Beschlägen und Zulieferteilen zu planen,
  5. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen zuzuordnen,
  6. Oberflächenbehandlungs-, Beschichtungs- und Holzschutztechniken unter Berücksichtigung von Produktqualität und Verwendungszweck zu planen,
  7. Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
  8. qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen.
120 Minuten
20 Prozent
Maschinen- und Anlagentechnik
Der Prüfling sollnachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Einrichtungen, Maschinenwerkzeuge und Maschinen einzurichten, zu bedienen, zu steuern und instand zu halten,
  2. technische Vorgaben zu beachten,
  3. Programmdaten einzugeben und anzupassen,
  4. Produktionsabläufe zu überwachen und zu optimieren,
  5. Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
  6. qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen.
120 Minuten
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Montagetechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe zu planen, zu steuern und zu optimieren,
  2. Auf- und Einbausituationen anhand von Arbeits- und Konstruktionsunterlagen zu prüfen,
  3. Werkzeuge, Geräte und Maschinen zuzuordnen,
  4. Montagen von Innenausbauten und Bauelementen zu planen und festzulegen,
  5. Verwendung von Befestigungsmitteln zu planen,
  6. Dicht- und Dämmstoffe auszuwählen,
  7. Innenausbauten und Bauelemente zu Systemen zusammenzufügen,
  8. Installationen elektrischer Einrichtungen und Geräte unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte zu planen,
  9. Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen unter Beachtung der Sicherheitsaspekte zu planen,
  10. Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
  11. qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen und Abnahme- oder Übergabeprotokolle zu erstellen.
180 Minuten
30 Prozent
Maschinentechnik
Der Prüfling sollnachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Werkzeuge und Maschinen werkstoffgerecht auszuwählen,
  2. technische Einrichtungen und Maschinen einzurichten, zu bedienen und instand zu halten,
  3. technische Vorgaben zu beachten,
  4. Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
  5. qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen.
60 Minuten
10 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Holzmechaniker ab?

Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen

Im Prüfungsbereich Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe unter Beachtung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte selbständig zu planen,
  2. Arbeitszusammenhänge zu erkennen,
  3. technische Einrichtungen und Maschinen einzurichten und zu bedienen,
  4. Beschläge und Zulieferteile zu montieren,
  5. Oberflächen herzustellen,
  6. Produktionsprozesse zu überwachen und zu steuern,
  7. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
  8. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
  9. seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
  1. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Möbel oder
  2. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Innenausbauteil.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wir mit 50 Prozent gewichtet.

Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmittel und Rahmen

Im Prüfungsbereich Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe unter Beachtung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte selbständig zu planen,
  2. Arbeitszusammenhänge zu erkennen,
  3. technische Einrichtungen und Maschinen einzurichten und zu bedienen,
  4. Beschläge und Zulieferteile zu montieren,
  5. Oberflächen herzustellen,
  6. Holzschutzarbeiten auszuführen,
  7. Produktionsprozesse zu überwachen und zu steuern,
  8. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
  9. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
  10. seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
  1. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Bauelement,
  2. Herstellen eines Holzpackmittels oder
  3. Herstellen einer Leisten-Rahmen-Konstruktion.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wir mit 50 Prozent gewichtet.

Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen

Im Prüfungsbereich Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeits- und Montageabläufe unter Beachtung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte selbständig zu planen,
  2. Arbeitszusammenhänge und Abhängigkeiten von anderen Beteiligten vor Ort zu berücksichtigen,
  3. Bestandsschutzmaßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren,
  4. Maschinen einzurichten und zu bedienen,
  5. Leitungswege zu prüfen,
  6. Innenausbauten und Bauelemente zu montieren und anzupassen,
  7. Beschläge zu montieren und Zulieferteile mit vorhandenen Anschlüssen zu verbinden,
  8. Befestigungsmittel und -systeme zu montieren,
  9. Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen durchzuführen,
  10. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
  11. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
  12. seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
  1. Montieren eines Bauelementes oder
  2. Montieren eines Innenausbaus einschließlich Installations- und Anschlussarbeiten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert 20 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wir mit 50 Prozent gewichtet.

Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Holzmechaniker als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Fachrichtungen Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen und Herstellen von Bauelementen, Holzpackmittel und Rahmen

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fertigungstechnik“, „Maschinen- und Anlagentechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Montagetechnik“, „Maschinentechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.