technische Abschlussprüfungen
Gerüstbauer/Gerüstbauerin - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Gerüstbauer statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Gerüstbauer aus?
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit beachten kann. Für die praktische Aufgabe kommt ins besondere in Betracht:
- Auf- und Abbauen eines längenorientierten Arbeits- oder Schutzgerüstes oder
- Auf- und Abbauen eines flächenorientierten Arbeits- oder Schutzgerüstes.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, lösen. Dabei sollen die Arbeitsplanung und der Einsatz von Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit einbezogen werden. Hierfür kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
- längenorientierte Gerüste,
- flächenorientierte Gerüste.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer aus?
|
Prüfungsbereiche schriftlich
|
Prüfungszeit/
Gewichtung
|
| In den Prüfungsbereichen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste sowie Sonderkonstruktionen und bewegliche Arbeitsplattformen soll der Prüfling zeigen, dass er insbesondere durch Verknüpfung von arbeitsorganisatorischen, technologischen, mathematischen und zeichnerischen Inhalten praxisbezogene Fälle lösen kann. Dabei sollen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit, der Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen einbezogen werden. Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: | |
|
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste
|
150 Minuten
40 Prozent
|
|
Sonderkonstruktionen und bewegliche Arbeitsplattformen:
|
150 Minuten
40 Prozent
|
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
|
60 Minuten
20 Prozent
|
Wie läuft die Praktische Prüfung zum Gerüstbauer ab?
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens neun Stunden zwei praktische Auf gaben ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammen hänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
- Einrüsten eines Bauwerks oder Bauwerkteiles ein schließlich Abbauen des Gerüstes und Lagern der Gerüstbauteile oder Inbetriebnehmen eines Lastenaufzuges einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung und
- Auf- und Abbauen einer Gerüstbausonderkonstruktion oder Auf- und Abbauen eines Traggerüstes aus Rüststützen und Rüstbindern.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Gerüstbauer als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.