kaufmännische Abschlussprüfungen
Für den Prüfungsbereich Kommunikation und Verkauf bestehen folgende Vorgaben:
Fotomedienfachmann/Fotomedienfachfrau - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Fotomedienfachmann statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Fotomedienfachmann aus?
Die Zwischenprüfung soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Für den Prüfungsbereich Branche und Betrieb bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Leistungsangebote der Fotobranche darstellen,
- Arbeitsabläufe planen und
- für die eigene Arbeit maßgebende arbeits-, sozial- und umweltrechtliche Regelungen berücksichtigen kann;
- der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Kommunikation und Verkauf bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Waren- und Produktkennzeichnungen im Verkaufsgespräch nutzen,
- Verkaufssituationen beurteilen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und
- Verkaufsvorgänge abwickeln und dafür erforderliche Berechnungen durchführen kann;
- der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- die Prüfungszeit beträgt 75 Minuten.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Fotomedienfachmann aus?
Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird, kann die Prüfdauer unterschritten werden.
Zur schriftlichen Prüfung kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
|
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Waren und Dienstleistungen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann;
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120 Minuten
30 Prozent
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Kaufmännisches Handeln
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
kann;
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120 Minuten
30 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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45 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die praktische Prüfung zum Fotomedienfachmann ab?
Für den Prüfungsbereich Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a) Gespräche situations- und adressatengerecht führen,
- b) kunden- und serviceorientiert handeln,
- c) Kunden fachgerecht beraten und
- d) Waren und Dienstleistungen verkaufsgerecht anbieten oder Bilderstellungs- und Bildverarbeitungsprozesse erläutern
kann;
hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen:
- a) Verkauf,
- b) Bildtechnik;
der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen; der Prüfling wählt eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus, von denen eine das Gebiet erkauf und die andere das Gebiet Bildtechnik betrifft;
die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten; dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 30 Prozent gewertet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Fotomedienfachmann als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Kundengespräch mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.