technische Abschlussprüfungen

Flachglastechnolog:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Flachglastechnologen statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Flachglastechnologen aus?

Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahre in den Prüfungsbereichen Manuelle Flachglasbearbeitung und Flachglasveredlungsverfahren durchgeführt werden.
Im Prüfungsbereich Manuelle Flachglasbearbeitung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Auftragsunterlagen zu sichten und auszuwerten,
  2. Werkzeuge und Material auszuwählen,
  3. Arbeitsschritte festzulegen,
  4. Flachglas zu trennen und Modellzuschnitte anzufertigen,
  5. Kanten zu bearbeiten und Bohrungen sowie Senkungen herzustellen,
  6. die Maß- und Formhaltigkeit am Werkstück zu prüfen,
  7. Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und
  8. Arbeitsergebnisse zu dokumentieren.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und ein Prüfungsstück herstellen. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsprobe beträgt 30 Minuten. Für die Herstellung des Prüfungsstücks beträgt sie 3 Stunden und 30 Minuten. Dieser Prüfungsbereich fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Im Prüfungsbereich Flachglasveredlungsverfahren soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Veredlungsverfahren auftragsbezogen auszuwählen,
  2. Verfahren zur Oberflächenveredlung von Flachgläsern darzustellen und
  3. fachliche Berechnungen durchzuführen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Dieser Prüfungsbereich fließt mit 10 Prozent in die Gesamtnote ein.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Flachglastechnologen aus?

Prüfungsgebiete schriftlich
Prüfungsdauer / Gewichtung
Technologie der Flachglasbearbeitung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Verfahren zum Laminieren und Kleben von Flachglas und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei diesen Verfahren zu beschreiben,
  2. Verfahren zum Vorspannen von Flachgläsern zu beschreiben,
  3. Umweltschutzbestimmungen zu erläutern und die Sicherheit von Betriebsmitteln zu beurteilen,
  4. Zeichnungen auszuwerten,
  5. Programmparameter zur Maschinensteuerung anzupassen und
  6. die thermische Behandlung von Flachglas darzustellen.
150 Minuten

30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und
zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Flachglastechnologen ab?

Im Prüfungsbereich Maschinelle Flachglasbearbeitung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Konstruktionszeichnungen auszuwerten, Arbeitsabläufe zu planen, Material und Werkzeug auszuwählen, den Materialfluss sicherzustellen und Dokumentationen zu erstellen,
  2. Prozessdaten einzugeben sowie Maschinen und Anlagen zu rüsten, in Betrieb zu nehme und zu steuern,
  3. Flachglas maschinell zu trennen und zu bearbeiten,
  4. Qualitätsstandards sicherzustellen,
  5. Flachglasoberflächen zu sandstrahlen, zu bedrucken oder zu versiegeln,
  6. fachliche Hintergründe zu erläutern,
  7. Fehler in einem mechanischen, pneumatischen oder hydraulischen System systematisch zu suchen, die Ursachen der Fehler zu erkennen und Maßnahmen zur Fehlerbehebung zu ergreifen.
Der Prüfling soll zum Nachweis der in Nummer 1 bis 6 genannten Anforderungen ein Prüfungsstück anfertigen. Nach der Anfertigung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Anfertigung des Prüfungsstücks geführt. Weiterhin soll der Prüfling zum Nachweis eine Arbeitsprobe durchführen. Die Prüfungszeit für die Anfertigung des Prüfungsstücks beträgt drei Stunden. Innerhalb dieser Zeit dauert das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Für die Durchführung der Arbeitsprobe beträgt die Prüfungszeit 90 Minuten. Die praktische Prüfung fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein.

Wann gilt die Prüfung zum Flachglastechnologen als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Technologie der Flachglasbearbeitung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.