technische Abschlussprüfungen
Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer aus?
- Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer aus?
Die Zwischenprüfung soll am Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden und gleich zur Abschlussprüfung des Hochbaufacharbeiters.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers für Feuerungs- oder Abgasanlagen mit Bewegungsfugen und Schauloch,
- Herstellen eines mehrschichtigen Mauerwerkskörpers für Feuerungsanlagen oder
- Herstellen eines Schornsteinschaftausschnittes aus Mauerwerk.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Prüfungsbereichen Schwerpunktbezogene Aufgaben, Bauwerke im Hochbau sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Schwerpunktbezogene Aufgaben und Bauwerke im Hochbau soll der Prüfling zeigen, dass er insbesondere durch Verknüpfung von arbeitsorganisatorischen, technologischen, mathematischen und zeichnerischen Inhalten praxisbezogene Fälle lösen kann. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen einbezogen werden. Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
- Im Prüfungsbereich Schwerpunktbezogene Aufgaben:
- Mauermörtel sowie Feuerfest- und Isoliermörtel,
- Mauerwerk für Feuerungs- und Abgasanlagen,
- Abgasanlagen und Schornsteine;
- im Prüfungsbereich Bauwerke im Hochbau:
- Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile,
- Arbeits-, Schutz- und Traggerüste,
- Schalungen, Bewehrungen, Bauteile aus Beton und Stahlbeton,
- Baukörper aus Steinen,
- Abgasanlagen und Schornsteine,
- Abdichten gegen Feuchtigkeit und nichtdrückendes Wasser,
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- angrenzende Arbeiten im Ausbau: Bauteile aus Holz, Putze, Estriche,
- angrenzende Arbeiten im Tiefbau: Baugruben und Gräben, Verbau und offene Wasserhaltung, Pflasterdecken und Plattenbeläge, Ver- und Entsorgungsleitungen;
- im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer aus?
In den Prüfungsbereichen Feuerfeste Konstruktionen sowie Abgasanlagen und Schornsteine soll der Prüfling zeigen, dass er insbesondere durch Verknüpfung von arbeitsorganisatorischen, technologischen, mathematischen und zeichnerischen Inhalten praxisbezogene Fälle lösen kann. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen einbezogen werden. Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
| Prüfungsgebiete schriftlich |
Prüfungsdauer/
Gewichtung
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Feuerfeste Konstruktionen
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150 Minuten
40 Prozent
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Abgasanlagen und Schornsteine
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150 Minuten
40 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
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60 Minuten
20 Prozent
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Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer ab?
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
- Herstellen eines Schornsteinschaftausschnittes aus Mauerwerk einschließlich Schornsteinfutter und Wärmedämmung,
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers für Feuerungsanlagen mit Bewegungsfugen und Einsteigeöffnung oder
- Herstellen eines Formsteingewölbes aus feuerfesten Materialien.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.