technische Abschlussprüfungen
Fachkraft für Veranstaltungstechnik - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus?
- Wie läuft die praktische Prüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ab?
- Wann gilt die Prüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus?
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
- Bereitstellen der Veranstaltungstechnik.
Im Prüfungsbereich Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- nicht stationäre elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik zu planen und entsprechende Unterlagen zu erstellen,
- aus vorgegebenen Geräten, Anlagenteilen, Bauelementen und Materialien auszuwählen und die Auswahl zu begründen,
- Stromverteilungen und die Vernetzung von elektrischen Betriebsmitteln zu planen sowie
- Prüfschritte bezüglich der elektrischen Sicherheit zu beschreiben und zu begründen sowie Messergebnisse zu bewerten.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Im Prüfungsbereich Bereitstellen der Veranstaltungstechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsaufträge auszuwerten und Arbeitsschritte festzulegen,
- veranstaltungstechnische Aufbauten und folgende veranstaltungstechnische Anlagen betriebssicher aufzubauen:
- a) Anlagen der Beleuchtungstechnik,
- b) Anlagen der Beschallungstechnik oder
- c) Anlagen der Medien- und Präsentationstechnik,
- die veranstaltungstechnischen Anlagen und Aufbauten einzurichten, deren Sicherheit und Funktionalität zu prüfen und elektrisch in Betrieb zu nehmen und
- die Vorgehensweise zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 45 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Wie sieht die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus?
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Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Planen der Veranstaltungstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
15 Prozent
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Planen der Veranstaltungsdurchführung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
15 Prozent
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Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
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60 Minuten
10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die praktische Prüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ab?
Im Prüfungsbereich Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- technische und inhaltliche Anforderungen auszuwerten,
- den Einsatz der Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu planen und zu realisieren,
- die Stromversorgung für veranstaltungstechnische Einrichtungen zu konzipieren und nicht stationäre elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik zu errichten und in Betrieb zu nehmen,
- logistische und Veranstaltungsabläufe unter Beachtung ökonomischer Aspekte und rechtlicher Vorgaben zu planen und abzustimmen und
- technische Unterlagen zu erstellen sowie Abläufe zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und seine Arbeit mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit für den betrieblichen Auftrag mit Dokumentation beträgt 35 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
Die praktische Prüfung wird mit 50 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planen der Veranstaltungstechnik“, „Planen der Veranstaltungsdurchführung“, „Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.