technische Ausbildungsprüfungen

Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen / Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Im Prüfungsbereich Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, technische Berechnungen durchzuführen, Arbeitsabläufe zu planen sowie Materialien und Arbeitsmittel auszuwählen,
  2. Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
  3. Fertigungsverfahren auftragsbezogen auszuwählen und die Auswahl zu begründen,
  4. Bauteile durch maschinelle und manuelle Bearbeitung herzustellen sowie manuell zu Baugruppen zu fügen,
  5. Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden,
  6. Risiken durch Krankheitserreger zu bewerten und Präventions- und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen,
  7. Risiken für ökologische Kreisläufe zu beurteilen und Konsequenzen für das nachhaltige Handeln aufzuzeigen,
  8. elektrische Gefahren aufzuzeigen und Maßnahmen bei Unfällen einzuleiten,
  9. Arbeitsergebnisse zu prüfen, zu beurteilen und zu dokumentieren,
  10. Vorschriften zur Unfallverhütung und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten und die Sicherheit von Arbeitsmitteln zu beurteilen sowie
  11. Maßnahmen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung durchzuführen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Weiterhin hat er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 5 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 Minuten.
Die Durchführung der Arbeitsaufgabe und das situative Fachgespräch werden in einer Bewertung zusammengefasst. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  1. die Bewertung der Arbeitsaufgabe mit dem situativen Fachgespräch mit 60 Prozent und
  2. die Bewertung für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben mit 40 Prozent.
Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen aus?


Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Einsetzen von Verfahrenstechnik
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen zu lesen, auszuwerten und anzuwenden,
  2. Funktionsweisen und Einsatzgebiete von Maschinen, Geräten und Anlagen zu beschreiben,
  3. technische Berechnungen durchzuführen,
  4. Reinigungsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
  5. Instandsetzungsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
  6. Inspektionsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen sowie
  7. Verfahren für Funktionsprüfungen zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen sowie Berechnungen zur Funktionsprüfung durchzuführen.
90 Minuten
15 Prozent
Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. durch das Arbeitsumfeld gegebene Gefahrenpotentiale zu erkennen sowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren aufzuzeigen,
  2. aufgabenbezogene persönliche Schutzausrüstung auszuwählen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben,
  3. Gefahrstoffe Klassifizierungen zuzuordnen und die Zuordnung zu begründen,
  4. Gefahren durch Stoffe und Stoffgemische, insbesondere durch Gase und Stäube, zu beschreiben und Maßnahmen aufzuzeigen,
  5. Risiken durch Krankheitserreger in Rohrleitungsnetzen und Anlagen zu unterscheiden und Möglichkeiten für Präventions- und Gegenmaßnahmen zu beschreiben und zu bewerten sowie
  6. Grundsätze sowie technische und rechtliche Vorgaben der Hygiene beim Arbeiten an Rohrleitungsnetzen und Anlagen darzustellen.
90 Minuten
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die praktische Prüfung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen ab?

Im Prüfungsbereich Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Auftragsdaten zu überprüfen und einen Arbeitsplan zu erstellen,
  2. Maschinen und Geräte sowie die persönliche Schutzausrüstung auftragsbezogen auszuwählen,
  3. Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherung und zum Gesundheitsschutz umzusetzen,
  4. den Arbeitsplatz situationsbezogen einzurichten und zu sichern,
  5. Maschinen und Geräte zu bedienen, einzusetzen und Störungen zu beseitigen,
  6. Rohrleitungen oder Anlagen zu reinigen,
  7. Rohrleitungen oder Anlagen optisch zu inspizieren,
  8. Funktionsprüfungen an Rohrleitungen oder Anlagen durchzuführen,
  9. Instandsetzungen an Rohrleitungen oder Anlagen durchzuführen,
  10. Arbeitsergebnisse zu überprüfen und zu bewerten,
  11. den Arbeitsplatz zu räumen und zu übergeben,
  12. durchgeführte Arbeiten zu dokumentieren und
  13. Maschinen und Geräte in Betriebsbereitschaft zu versetzen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Bei der Aufgabenstellung ist der Schwerpunkt in dem der Prüfling ausgebildet worden ist, zu berücksichtigen. Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 8 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Das Ergebnis wir mit 40 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
  1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
    1. Einsetzen von Verfahrenstechnik,
    2. Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oder
    3. Wirtschafts- und Sozialkunde,
  2. wenn der Prüfungsbereich nach Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b oder Buchstabe c schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in dem Prüfungsbereich nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b oder Buchstabe c durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.