kaufmännische Abschlussprüfungen
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
- Wie läuft die praktische Prüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ab?
- Wann gilt die Prüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
- Sendungsbezogene Dienstleistungen,
- Sortierung, Auslieferung und Zahlungsvorgänge,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wie sieht die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen aus?
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Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Auftragsbearbeitung
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Sendungen unter Beachtung organisatorischer, rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen annehmen und umschlagen sowie Qualitätsanforderungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen kann. Die Lösungen können vom Prüfling wahlweise am Beispiel von Brief-, Paket- oder Frachtsendungen entwickelt werden;
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90 Minuten
20 Prozent
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Zustellung
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er die Zustellung von Sendungen von der Vorbereitung bis zur Nachbearbeitung kundenorientiert planen und durchführen, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen beachten sowie Zahlungen abrechnen und Kassen führen kann;
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120 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann.
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60 Minuten
20 Prozent
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Wie läuft die praktische Prüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ab?
Der Prüfling soll bis zu zwei praktische Aufgaben aus den Gebieten
- a) Auftragsannahme und Sortierung,
- b) Auslieferung von Sendungen,
- c) Vor- und Nachbearbeitungsprozesse bearbeiten und hierüber ein Fachgespräch führen.
Bei der Aufgabenstellung ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu Grunde zu legen. Die Bearbeitung der Aufgaben und das Fachgespräch sollen insgesamt höchstens 45 Minuten dauern. Im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er Problemstellungen beurteilen, Sendungen zielorientiert und nach Kundenanforderungen bearbeiten und mit Kunden situationsbezogen kommunizieren kann. Dieser Prüfungsbereich wird mit 40 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe sowie in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.