kaufmännische Abschlussprüfungen
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Bibliothek - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste aus?
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich, anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle, in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
- Beschaffung, formale Erfassung,
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, dass er die Grundlagen und Zusammenhänge dieser Gebiete versteht:
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120 Minuten
25 Prozent
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Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge versteht, Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann:
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120 Minuten
25 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann:
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90 Minuten
25 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste ab?
Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus dem Gebiet Dienstleistungs- und Medienangebot bearbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei ist der Tätigkeitsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten, Lösungen darstellen und in berufstypischen Situationen kooperieren und kommunizieren kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 25 Prozent gewertet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.