technische Abschlussprüfungen
Elektroniker:in für Maschinen- und Antriebstechnik - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr im Prüfungsbereich Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel statt.
Im Prüfungsbereich Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, Arbeitsabläufe zu planen und abzustimmen und Material und Werkzeug zu disponieren,
- Anlagenteile zu montieren, zu verdrahten, zu verbinden und einzustellen und Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten,
- die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu beurteilen und elektrische Schutzmaßnahmen zu prüfen,
- elektrische Systeme zu analysieren, Funktionen zu prüfen und Fehler zu suchen und zu beseitigen und
- Produkte in Betrieb zu nehmen, zu übergeben und zu erläutern, die Auftragsdurchführung zu dokumentieren und technische Unterlagen einschließlich der Prüfprotokolle zu erstellen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt. Darüber hinaus hat er Auf gaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 10 Stunden. Davon entfallen 8 Stunden auf die Durchführung der Arbeitsaufgabe. Innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch höchstens 10 Minuten. Auf die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben entfallen 120 Minuten. Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich | Prüfungszeit/ Gewichtung |
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Systementwurf
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
12 Prozent
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Funktions- und Systemanalyse
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten
12 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik ab?
Im Prüfungsbereich Kundenauftrag hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundenaufträge zu analysieren, Informationen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären und Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten und auszuwählen,
- Teilaufgaben festzulegen, den Auftragsablauf zu planen und abzustimmen, Planungsunterlagen zu erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort zu berücksichtigen,
- Wicklungen herzustellen,
- Kundenaufträge, die die Herstellung einer analogen oder digitalen Steuerung sowie deren Systemintegration beinhalten, durchzuführen, Funktion und Sicherheit zu prüfen und zu dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte zu beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch zu suchen und zu beheben,
- Produkte freizugeben und an Kunden und Kundinnen zu übergeben, Fachauskünfte an Kunden und Kundinnen zu erteilen, Abnahmeprotokolle anzufertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen zu dokumentieren und zu bewerten, Leistungen abzurechnen und Systemdaten und -unterlagen zu dokumentieren,
- die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit, die Digitalisierung der Arbeitswelt, die betriebliche und technische Kommunikation, das Planen und Organisieren der Arbeit, das Bewerten der Arbeitsergebnisse und deren Qualität zu berück sichtigen sowie die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu beurteilen.
Für den Nachweis kommt insbesondere das Herstellen oder Instandsetzen eines Antriebssystems in Betracht. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeiten zugrunde gelegt werden.
Der Prüfling hat eine praktische Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren sowie darüber ein situatives Fachgespräch zu führen. Die Durchführung der Arbeitsaufgabe mit Dokumentation beträgt 16 Stunden, dabei ist innerhalb dieser Zeit mit dem Prüfling das situative Fachgespräch zu führen, das höchstens 20 Minuten dauert.
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Anträge und Formulare für den betrieblichen Auftrag
Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos direkt über das Azubi-Infocenter. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online einzustellen. Ihre Zugangsdaten haben Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung in einem gesonderten Schreiben an Ihre Privatadresse bereits erhalten. Bei der Erstanmeldung wird u.a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar und korrekt ist, da Ihnen alle Informationen bezüglich der Projektarbeiten, Reporte und betrieblichen Aufträge per E-Mail zugehen. Stellen Sie bitte sicher, dass diese Mitteilungen nicht durch SPAM-Filter blockiert werden. Hier kommen Sie direkt zum Login Azubi-Infocenter.
Zur betrieblichen Projektarbeit stehen Ihnen ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB) sowie eine Information zur Einreichung des Antrages und der Dokumentation über das Azubi-Infocenter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 119 KB) unter “Weitere Informationen” zur Verfügung.
Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:
| Anträge | 15.02. – 15.03. |
| Dokumentationen | 01.04. – 31.05. |
Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:
| Anträge | 15.08. – 15.09. |
| Dokumentationen | 01.10. – 15.12. |
Die Termine können jährlich geringfügig abweichen bzw. Änderungen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich über Ihre aktuellen Termine direkt im Online-Portal.
Zusatzqualifikationen
Hier gibt es alle Informationen über die Zusatzqualifikationen.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik als bestanden?
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- a) Systementwurf,
- b) Funktions- und Systemanalyse oder
- c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
2. wenn der Prüfungsbereich nach Nummer 1 Buchstabe a, b oder c schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem der Prüfungsbereiche nach Satz 1 Nummer 1 Buch stabe a, b oder c durchgeführt werden und soll mindestens 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.