technische Abschlussprüfungen
Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung/Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung aus?
- Wann gilt die Prüfung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr in den Prüfungsbereichen Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb und örtliches Sicherung einer Weiche statt.
Im Prüfungsbereich Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- mit den am Eisenbahnbetrieb Beteiligten zu kommunizieren und sich mit ihnen zu verständigen,
- die eigene Sicherheit im Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten,
- Zweck und Aufbau von Bahnanlagen zu beschreiben,
- Zugbeeinflussungssysteme sowie Kommunikationssysteme zu unterscheiden,
- die rechtlichen Vorschriften für den Eisenbahnbetrieb einzuhalten und
- die Funktion und Bedeutung von Signalen, von Fahrstraßen und von Rangierstraßen sowie die Grundlagen des Rad-Schiene-Systems zu beschreiben. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein.
Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Zugfahrten durchzuführen,
- Rangierfahrten durchzuführen sowie
- die Fahrten jeweils mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Arbeitsaufgabe kann digital mittels eines Simulationsprogramms abgebildet werden. Vorher ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, sich in dieses Simulationsprogramm einzuarbeiten. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 20 Prozent gewichtet.
Im Prüfungsbereich Örtliche Sicherung einer Weiche hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten,
- Weichenteile zu benennen und
- die Sicherung einer Weiche durch Handverschluss durchzuführen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Während der Durchführung der Arbeitsprobe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsprobe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 30 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 10 Prozent gewichtet.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung aus?
| Prüfungsgebiete schriftlich |
Prüfungsdauer/
Gewichtung
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Abweichungen vom Regelbetrieb
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
16 Prozent
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Störungen im Eisenbahnbetrieb
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
8 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Im zweiten Teil des Prüfungsbereichs Abweichungen vom Regelbetrieb hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Abweichungen zu erfassen und deren Auswirkungen einzuschätzen,
- die in den betrieblich-technischen Regelwerken festgelegten Sofortmaßnahmen zu ergreifen,
- Maßnahmen für die Rückkehr in den Regelbetrieb zu ergreifen,
- technische Unterlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme zu nutzen,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Hygiene, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit durchzuführen und
- die in den Nummern 1 bis 5 aufgeführten Arbeitsschritte prozesskonform in den betrieblichen Unterlagen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Arbeitsaufgabe soll digital mittels eines Simulationsprogramms abgebildet werden. Vorher ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, sich in dieses Simulationsprogramm einzuarbeiten. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
Dieser Teil-Prüfungsbereich wird mit 24 Prozent gewichtet.
Im zweiten Teil des Prüfungsbereichs Störungen im Eisenbahnbetrieb hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Störungen zu erfassen und deren Auswirkungen einzuschätzen,
- die in den betrieblich-technischen Regelwerken festgelegten Maßnahmen zu ergreifen,
- Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs zu ergreifen,
- technische Unterlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme zu nutzen,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Hygiene, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit durchzuführen und
- die in den Nummern 1 bis 5 aufgeführten Arbeitsschritte prozesskonform in den betrieblichen Unterlagen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Arbeitsaufgabe soll digital mittels eines Simulationsprogramms abgebildet werden. Vorher ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, sich in dieses Simulationsprogramm einzuarbeiten. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
Dieser Teil-Prüfungsbereich wird mit 12 Prozent gewichtet.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
- wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- a) „Abweichungen vom Regelbetrieb“,
- b) „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ oder
- c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
- wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden sind und
- wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.