technische Abschlussprüfungen
Bühnenmaler:in und -plastiker:in - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Bühnenmaler und -plastiker statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Bühnenmaler und -plastiker aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Bühnenmaler und -plastiker aus?
- Wie läuft die praktische Prüfung zum Bühnenmaler und -plastiker ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Bühnenmaler und -plastiker als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Bühnenmaler und -plastiker statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Bühnenmaler und -plastiker aus?
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe sowie im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten die zur Arbeitsaufgabe gehörende Arbeitsplanung und Dokumentation bearbeiten.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: Ein Tier-, Pflanzen- oder geometrisches Ornament zeichnen, malen und plastisch gestalten.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Bühnenmaler und -plastiker aus?
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Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit/
Gewichtung
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Zur schriftlichen Prüfung kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
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Gestaltung
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120 Minuten
50 Prozent
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Arbeitsplanung und -ausführung
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90 Minuten
30 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
20 Prozent
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Wie läuft die praktische Prüfung zum Bühnenmaler und -plastiker ab?
Fachrichtung Malerei
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Anfertigen einer Malerei,
- Anfertigen einer Dekoration mit typografischen Mitteln,
- Anfertigen einer Freihandzeichnung,
- Malen eines Faltenwurfs.
Fachrichtung Plastik
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Schnitzen eines historischen Reliefs mit mindestens einer Figur unter Einbeziehung eines Faltenwurfs oder eines Ornamentes,
- Anfertigen einer Freihandzeichnung,
- Herstellen einer Materialimitation,
- Modellieren eines Ornamentes in Freihandtechnik.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Bühnenmaler und -plastiker als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Gestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.