Technische Abschlussprüfung
Bautechnischer Konstrukteur / Bautechnische Konstrukteur:in - Prüfungsinformationen
Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen wurde zuletzt 2002 neugeordnet und basiert auf den damaligen Anforderungen an die Baubranche. In den letzten Jahren hat sich jedoch insbesondere durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) die Art und Weise, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden, erheblich verändert, was einen direkten Einfluss auf das Berufsbild des Bauzeichners und der Bauzeichnerin hat.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen ist einer kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell gewichen. Dies ermöglicht es, alle relevanten Aspekte eines Bauwerks, wie Architektur, Heizung, Lüftung, Elektrik usw., frühzeitig in einem Modell zu erfassen und potenzielle Probleme vor der Bauausführung zu vermeiden. Die für die Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen wurden stärker in den Ausbildungsinhalten verankert und die Ausbildungsverordnung wurde insgesamt an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst. Zusätzlich zur fachlichen Anpassung wurde die Berufsbezeichnung von "Bauzeichner/Bauzeichnerin" in "Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin" geändert.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen ist einer kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell gewichen. Dies ermöglicht es, alle relevanten Aspekte eines Bauwerks, wie Architektur, Heizung, Lüftung, Elektrik usw., frühzeitig in einem Modell zu erfassen und potenzielle Probleme vor der Bauausführung zu vermeiden. Die für die Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen wurden stärker in den Ausbildungsinhalten verankert und die Ausbildungsverordnung wurde insgesamt an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst. Zusätzlich zur fachlichen Anpassung wurde die Berufsbezeichnung von "Bauzeichner/Bauzeichnerin" in "Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin" geändert.
- Wann findet die Prüfung zum Bautechnischen Konstrukteur statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Bautechnischen Konstrukteur aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Bautechnischen Konstrukteur aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum Bautechnischen Konstrukteur ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Bautechnischen Konstrukteur als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Bautechnischen Konstrukteur statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Bautechnischen Konstrukteur aus?
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr im Prüfungsbereich „Technische Zeichnung“ stattfinden.
Im Prüfungsbereich „Technische Zeichnung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsaufträge zu prüfen und Arbeitsabläufe zu planen,
- Bauzeichnungen zu lesen und Daten aus Planungsunterlagen zu entnehmen,
- Skizzen von Bauwerken unter Berücksichtigung von projektbezogenen Vorgaben und Vorschriften manuell anzufertigen,
- zweidimensionale Darstellungen von Bauteilen und Objekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Materialien mit einem CAD-System zu entwickeln,
- grundlegende Berechnungen zur Konstruktion durchzuführen und Massenermittlungen zu erstellen,
- Baustoffe nach ihren Eigenschaften anwendungsbezogen zu unterscheiden und unter Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft zu beurteilen,
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung umzusetzen und 8. wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und seine Vorgehensweise zu begründen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Zusätzlich hat er geeignete Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich zu bearbeiten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 330 Minuten. Für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt die Prüfungszeit 240 Minuten. Für die Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben beträgt die Prüfungszeit 90 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung der Arbeitsaufgabe mit 60 Prozent und
- die Bewertung für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben mit 40 Prozent
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Bautechnischen Konstrukteur aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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| Fachrichtung Architektur | |
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Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten/
15 Prozent
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Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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120 Minuten/
25 Prozent
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| Fachrichtung Ingenieurbau | |
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Anwenden des digitalen Informationsmodells
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten/
15 Prozent
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Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile
Der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
|
120 Minuten/
25 Prozent
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| Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau | |
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Anwenden des digitalen Informationsmodells
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten/
15 Prozent
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Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Für den Nachweis ist das nach § 5 Absatz 5 Satz 2 gewählte Einsatzgebiet zugrunde zu legen.
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120 Minuten/
25 Prozent
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Wirtschaft- und Sozialkunde (bei allen Fachrichtungen gleich)
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten/
10 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Bautechnischen Konstrukteur ab?
Fachrichtung Architektur
Im Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang des Auftrags zu erfassen, Informationen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu definieren sowie Lösungsvarianten unter technischen, ökologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten zu bewerten und auszuwählen,
- Qualitätssicherungssysteme anzuwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch zu suchen und zu beseitigen und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren,
- auftragsbezogene bauphysikalische Vorgaben einzuhalten und umzusetzen,
- kollaborative Arbeitsweisen anzuwenden,
- in der Projektbearbeitung das digitale Informationsmodell zu erstellen und die Daten- und Informationspflege durchzuführen sowie Daten der Projektbeteiligten ein- und auszulesen,
- Entwurfs- und Ausführungspläne unter Beachtung der Planungsvorgaben zu erstellen,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit sowie zur Arbeitsorganisation zu ergreifen,
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung des Auftrags zu begründen und
- Dokumentationen und Präsentationen anzufertigen.
Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten nach Absatz 3 oder 4 aus und unterrichtet hierüber den Prüfling, der die Auswahl der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mitteilt.
In der Prüfungsvariante 1 hat der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durchzuführen. Vor der Durchführung hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung und einen Zeitplan für die Durchführung des betrieblichen Auftrags zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Genehmigung hat der Prüfling zunächst die Durchführung des betrieblichen Auftrags zu planen. Die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse des betrieblichen Auftrags hat er mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung des betrieblichen Auftrags muss der Prüfling die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse des betrieblichen Auftrags präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen und der Präsentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Planung und die Durchführung des betrieblichen Auftrags sowie für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen und für die Vorbereitung der Präsentation beträgt insgesamt 40 Stunden. Die Präsentation dauert höchstens 10 Minuten. Die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten. Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird die Dokumentation mit 10 Prozent, die Präsentation mit 20 Prozent und das Fachgespräch mit 70 Prozent gewichtet.
In der Prüfungsvariante 2 hat der Prüfling eine Arbeitsprobe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht und im Betrieb durchgeführt wird, zu erstellen. Die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse der Arbeitsprobe hat er mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung der Arbeitsprobe muss der Prüfling die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse der Arbeitsprobe präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen und der Präsentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Planung und die Durchführung der Arbeitsprobe sowie für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen und für die Vorbereitung der Präsentation beträgt insgesamt 40 Stunden. Die Präsentation dauert höchstens 10 Minuten. Die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten. Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird die Dokumentation mit 10 Prozent, die Präsentation mit 20 Prozent und das Fachgespräch mit 70 Prozent gewichtet.
Fachrichtung Ingenieurbau und Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
Im Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang des Auftrags zu erfassen, Informationen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen definieren sowie Lösungsvarianten betriebswirtschaftlichen Aspekten zu bewerten und auszuwählen, unter technischen, ökologischen und
- Qualitätssicherungssysteme anzuwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch zu suchen und zu beseitigen und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren,
- auftragsbezogene bauphysikalische Vorgaben einzuhalten und umzusetzen,
- kollaborative Arbeitsweisen anzuwenden,
- in der Projektbearbeitung das digitale Informationsmodell zu erstellen und die Daten- und Informationspflege durchzuführen sowie Daten der Projektbeteiligten ein- und auszulesen,
- Ausführungspläne des Tragwerks unter Beachtung der vorgelieferten Daten, insbesondere der statischen Berechnungen, zu erstellen,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit sowie zur Arbeitsorganisation zu ergreifen,
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung des Auftrags zu begründen und
- Dokumentationen und Präsentationen anzufertigen.
Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten nach Absatz 3 oder 4 aus und unterrichtet hierüber den Prüfling, der die Auswahl der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mitteilt.
In der Prüfungsvariante 1 hat der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durchzuführen. Vor der Durchführung hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung und einen Zeitplan für die Durchführung des betrieblichen Auftrags zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Genehmigung hat der Prüfling zunächst die Durchführung des betrieblichen Auftrags zu planen. Die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse des betrieblichen Auftrags hat er mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung des betrieblichen Auftrags muss der Prüfling die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse des betrieblichen Auftrags präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen und der Präsentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Planung und die Durchführung des betrieblichen Auftrags sowie für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen und für die Vorbereitung der Präsentation beträgt insgesamt 40 Stunden. Die Präsentation dauert höchstens 10 Minuten. Die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten. Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird die Dokumentation mit 10 Prozent, die Präsentation mit 20 Prozent und das Fachgespräch mit 70 Prozent gewichtet.
In der Prüfungsvariante 2 hat der Prüfling eine Arbeitsprobe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht und im Betrieb durchgeführt wird, zu erstellen. Die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse der Arbeitsprobe hat er mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung der Arbeitsprobe muss der Prüfling die Planung, den Verlauf der Durchführung und die Ergebnisse der Arbeitsprobe präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen und der Präsentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Planung und die Durchführung der Arbeitsprobe sowie für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen und für die Vorbereitung der Präsentation beträgt insgesamt 40 Stunden. Die Präsentation dauert höchstens 10 Minuten. Die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten. Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird die Dokumentation mit 10 Prozent, die Präsentation mit 20 Prozent und das Fachgespräch mit 70 Prozent gewichtet
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Wann gilt die Prüfung zum Bautechnischen Konstrukteur als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in nur einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- a) „Anwenden des digitalen Informationsmodells“,
- b) „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ oder
- c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn der im Antrag benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in dem Prüfungsbereich durchgeführt werden, für den der Antrag gestellt worden ist. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten