Neue und modernisierte Ausbildungsberufe
Neuordnung Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik
Die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik ist am 16.12.2025 erlassen worden und gilt ab dem 01.08.2026.
Mit der neuen Verordnung wurde der betriebliche Ausbildungsrahmenplan modernisiert. Der Beruf bleibt dreijährig und berücksichtigt künftig stärker die Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement sowie die Prozesssteuerung in der Glasherstellung.
Die Ausbildung erfolgt künftig in den Fachrichtungen:
- Flachglas
- Hohlglas und
- Spezialglas
wodurch eine gezieltere betriebliche Spezialisierung möglich wird.
Neu ist auch die „gestreckte Abschlussprüfung“, die stärker arbeits- und prozessorientiert ausgerichtet ist. Teil 1 der Abschlussprüfung erfolgt im vierten Ausbildungshalbjahr und Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt - Teil 1 ersetzt die bisherige „klassische“ Zwischenprüfung.
In der neuen Verordnung inkl. dem Rahmenlehrplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB) finden Sie weitere Informationen.