Neuordnung Bauzeichner/-in
Die Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin wurde am 08. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Sie tritt zum 01. August 2026 in Kraft und betrifft alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01. August 2026.
Sie tritt zum 01. August 2026 in Kraft und betrifft alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01. August 2026.
(neue) Berufsbezeichnung:
Bautechnischer Konstrukteur / Bautechnische Konstrukteurin
Bautechnischer Konstrukteur / Bautechnische Konstrukteurin
Fachrichtungen:
Architektur
Ingenieurbau
Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
Architektur
Ingenieurbau
Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre
3 Jahre
Prüfung:
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zwischen- und Abschlussprüfung
Informationen zur Neuordnung sowie die Verordnung über die Berufsausbildung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Sobald uns weitere Informationen zur Neuordnung vorliegen, werden wir diese auch hier veröffentlichen.
Sobald uns weitere Informationen zur Neuordnung vorliegen, werden wir diese auch hier veröffentlichen.