Fit for Work – Chance Ausbildung

Die Bayerische Staatsregierung wird auch in diesem Jahr mit der Ausbildungsinitiative Fit for Work, die Teil der „Bayerischen Allianz für starke Ausbildung in Bayern“ ist, gezielt die Ausbildungschancen von Jugendlichen unterstützen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abschließen und die Ausbildung in Bayern durchführen.

Welche Ausbildungsverhältnisse werden gefördert?

Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt durch persönliche, bildungsmäßige oder soziale Umstände verringert sind. Die neuen Förderhinweise werden dazu klare Hinweise geben und die förderfähige Zielgruppe benennen.

Was wird gefördert?

Der Betrieb erhält einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Wie hoch wird die Förderung sein und sind weiteren Voraussetzungen zu beachten?

Die Höhe der Förderung und die weiteren Fördervoraussetzungen werden mit den neuen Förderkonditionen geregelt.
Die neuen Förderhinweise und den Antrag finden Sie beim Bayerischen Sozialministerium.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Telefon 0921 605-3388, E-Mail esf@zbfs.bayern.de