Lieferkettengesetz

Nachhaltigkeit & Resilienz in der Lieferkette

Deutsche Unternehmen sind eng in internationale Lieferketten eingebunden. Die weltweite Arbeitsteilung sichert nicht nur den Wohlstand in Deutschland, sie trägt auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Wertschöpfung in den Partnerländern bei. Doch ist vor allem bei weitverzweigten Lieferketten nicht immer sicher, ob Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden. Nicht nur der Gesetzgeber achtet heute mehr auf nachhaltige Beschaffungswege, auch Kunden, Mitarbeiter oder Investoren.
Der Deutsche Bundestag hat am 11.06.2021 das sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Betroffen sind alle Unternehmen, egal welche Branche oder Größe, direkt oder auch indirekt als Zulieferer. Ziel der Bundesregierung ist es, bald tragfähige EU-weit gültige Rechtsnormen für faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verabschieden. Da dies voraussichtlich noch einige Zeit benötigen wird, geht Deutschland mit einem nationalen Gesetz voran.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz galt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seit 2024 gilt es für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Gesetz hält Firmen dazu an, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einzuführen.
In vielen Firmen gibt es bereits gute Anknüpfungspunkte, gleichzeitig gibt es verschiedene Informations- und Unterstützungsangebote – gerade auch für KMUs – die für mehr Klarheit sorgen und Unternehmen bei ersten Schritten begleiten.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Anforderungen sind nach Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft:
Im eigenen Unternehmen und bei unmittelbaren Zulieferbetrieben müssen Firmen die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards, wie den ILO-Kernarbeitsnormen. Das Gesetz sieht vor, bei Verstößen umgehend Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Bei mittelbaren Lieferanten gilt die Sorgfaltspflicht nur anlassbezogen. Hier müssen Unternehmen nur nachforschen und aktiv werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen erfahren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren. Seit kurzem ist eine neue Unterseite mit Informationen zur Berichtspflicht verfügbar, die sukzessive erweitert wird: BAFA - Berichtspflicht

Was tut sich auf EU-Ebene?

Auch die EU macht sich für ein Lieferkettengesetz stark: Im März 2021 hat das Europaparlament den Weg für ein neues EU-Gesetz geebnet, das Unternehmen dazu verpflichten soll, Menschenrechte und Umweltnormen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen. Allerdings gibt es auch auf EU-Ebene Verzögerungen.  Der Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz wird im Herbst 2021 erwartet.

Wie nachhaltig ist meine Lieferkette?

Erstinformationen und Unterstützung bei der Einschätzung des Risikos bietet das neue Online-Tool KMU-Kompass. Der KMU-Kompass ist ein digitales Informationsportal für Unternehmen zur Implementierung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte. Es ist ein Angebot speziell für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).
Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung berät Unternehmen individuell, vertraulich und kostenfrei rund um das Thema menschenrechtliche Sorgfalt. Darüber hinaus bietet das Bayrische Landesamt für Umwelt bietet kostenlose Materialen zum Nachhaltigkeitsmanagement für KMU: Nachhaltigkeitsmanagement für KMU - Infozentrum UmweltWirtschaft (bayern.de).
Firmen, die mit wirtschaftlichen Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen leisten möchten, können sich beim Business Scout der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung über Fördermöglichkeiten, Netzwerke und Best-Practice-Beispiele informieren.

Weiterbildungsangebot „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“

Eine Qualifizierung wird mit dem Weiterbildungsangebot “Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (IHK)” für MitarbeiterInnen aus den Bereichen Einkauf, Produkt- / Unternehmensentwicklung, Nachhaltigkeit/CSR, Geschäftsführung angeboten. Absolventen dieses Lehrgangs lernen die breite Landschaft bestehender Nachhaltigkeits- bzw. Sorgfaltsanforderungen kennen und analysieren vor diesem Hintergrund Chancen und Herausforderungen der Wertschöpfungskette des eigenen Unternehmens. Ziel ist die Identifikation von Ansatzpunkten für konkretes Handeln.