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UVP-Anpassungsgesetz - bundesweit
| Gesetzesvorhaben | UVP-Anpassungsgesetz - bundesweit |
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| Bezeichnung | Stellungnahme zum Referentenentwurf zu einem UVP-Änderungsgesetz |
| Inhalt |
Das BMUKN hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines UVP-Anpassungsgesetzes eingeleitet. Der Entwurf beinhaltet bestimmte Erleichterungen für dem Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben. Für Industriezonen und Städtebauprojekte werden Schwellenwertanhebungen zur allgemeinen Vorprüfung vorgeschlagen.
Als besonders relevant erscheinen auf den ersten Blick folgende Regelungen:
Weitere Änderungen
Der Referentenentwurf nimmt weitere Änderungen am UVPG vor, verweist dazu jedoch in der Begründung auf die Notwendigkeit der Umsetzung von EuGH-Urteilen. Unter anderem soll die Kumulationsprüfung nicht länger davon abhängen, dass Vorhaben durch gemeinsame betriebliche oder bauliche Einrichtungen verbunden sind. § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG soll dazu gestrichen werden.
UVP-Portale Verordnung
Mit dem Referentenentwurf ist auch die Ausweitung der UVP-Portale um Daten aus Verfahren der Strategischen Umweltprüfung geplant.
Erste Einordnung
Der Referentenentwurf stellt insgesamt Erleichterungen für bestimmte Vorhaben insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien dar. Die Erwartungen aufgrund der Beschlüsse von Bund und Ländern zur föderalen Modernisierungsagenda erfüllt er jedoch nicht. Wir planen deshalb, dem BMUKN eine DIHK-Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen zu senden. Dafür freuen wir uns über Rückmeldungen bis zum 21. August.
Besonders interessieren würden uns Hinweise zu:
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| Plandokumente und Informationen | Den Referentenentwurf finden Sie hier. |
| Frist für Anregungen | 21.08.2026 |
