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EU-Rechtsrahmen für Energieeffizienz - EU
| Gesetzesvorhaben | EU-Rechtsrahmen für Energieeffizienz - EU |
|---|---|
| Bezeichnung | Konsultation zum EU-Rechtsrahmen für Energieeffizienz nach 2030 |
| Inhalt |
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung möchte die Europäische Kommission die Grundlagen für den Rechtsrahmen zur Energieeffizienz im Zeitraum 2030–2040 sondieren. Die DIHK hat hierzu einen Stellungnahmeentwurf mit ersten Kernbotschaften erarbeitet und bittet um Rückmeldung bis zum 14. April.
Generell macht die Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) EU-weit verbindliche Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs und soll damit die Ziele des Energiebinnenmarkts, insbesondere Versorgungssicherheit, Systemeffizienz und Kostenreduktion, verfolgen. Sie schafft einen harmonisierten Rahmen, der die Mitgliedstaaten zur Einführung geeigneter Maßnahmen verpflichtet und damit auch beihilferechtliche Leitplanken für Förderprogramme setzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung vor allem über das Energieeffizienzgesetz, sektorspezifische Vorgaben sowie ergänzende Förderinstrumente.
Inhalte und Ziele des Rechtsrahmens:
DIHK-Forderungen und Hauptbotschaften:
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| Plandokumente und Informationen | Weitere Informationen zum „Call for Evidence“ finden Sie hier. |
| Frist für Anregungen | 15.04.2026 |
