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EU-Rechtsrahmen für Energieeffizienz - EU

Gesetzesvorhaben EU-Rechtsrahmen für Energieeffizienz - EU
Bezeichnung Konsultation zum EU-Rechtsrahmen für Energieeffizienz nach 2030
Inhalt
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung möchte die Europäische Kommission die Grundlagen für den Rechtsrahmen zur Energieeffizienz im Zeitraum 2030–2040 sondieren. Die DIHK hat hierzu einen Stellungnahmeentwurf mit ersten Kernbotschaften erarbeitet und bittet um Rückmeldung bis zum 14. April.
Generell macht die Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) EU-weit verbindliche Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs und soll damit die Ziele des Energiebinnenmarkts, insbesondere Versorgungssicherheit, Systemeffizienz und Kostenreduktion, verfolgen. Sie schafft einen harmonisierten Rahmen, der die Mitgliedstaaten zur Einführung geeigneter Maßnahmen verpflichtet und damit auch beihilferechtliche Leitplanken für Förderprogramme setzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung vor allem über das Energieeffizienzgesetz, sektorspezifische Vorgaben sowie ergänzende Förderinstrumente.
Inhalte und Ziele des Rechtsrahmens:
  • Übergeordnete Zielsetzung: Der neue EU‑Rechtsrahmen soll sicherstellen, dass Energieeffizienz zur Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Dekarbonisierung beiträgt, die Erreichung der EU‑Klimaziele unterstützt und den Zugang zu erschwinglicher, sauberer und zuverlässiger Energie gewährleistet.
  • Operative Ziele: Beschleunigung von Investitionen in Energieeffizienzlösungen, systematische Integration von Effizienz in Planung und Betrieb des Energiesystems, Förderung effizienter Elektrifizierung, Unterstützung noch nicht wettbewerbsfähiger Technologien, Stärkung von Innovation, Straffung und Harmonisierung der Vorgaben bis 2040, Entwicklung von Anreizen für effizientere Energienutzung sowie Reduktion von Verwaltungsaufwand und Kosten.
DIHK-Forderungen und Hauptbotschaften:
  • Energieeffizienz als Relation zwischen Energieverbrauch und Wirtschaftsleistung definieren: Energieeffizienz ist eine Verhältnisgröße und nicht gleichbedeutend mit einem absoluten Rückgang des Endenergieverbrauchs. Effizienzziele müssen wirtschaftliches Wachstum und systemdienliche Flexibilität ermöglichen, da gewollte Lastverschiebungen zu erhöhten Verbräuchen oder vermeintlich schlechterer Effizienz führen können.
  • Die richtigen Umsetzungshemmnisse adressieren: Der Fokus sollte auf praktischen Hürden liegen – begrenzte Netzanschlusskapazitäten, fehlende technologische Alternativen (z. B. Prozesswärme), personelle Engpässe sowie Finanzierungsschwierigkeiten. Effizienzinvestitionen benötigen passende Finanzierungsinstrumente, insbesondere bei zusätzlichen Netzinvestitionen im Zuge von Elektrifizierungsvorhaben.
  • Praktikabilität und Sicherheitsinteressen berücksichtigen: Vorgaben müssen betriebliche Rahmenbedingungen und technische Grenzen realistisch abbilden und Ausnahmen ermöglichen, z. B. bei Abwärmenutzung ohne Wärmesenke. Transparenz- und Offenlegungspflichten dürfen Sicherheits- und Wettbewerbsaspekte nicht gefährden; zusätzliche Berichtspflichten sollten vermieden und bestehende Vorgaben auf Kohärenz geprüft werden (z. B. EED/EPBD).
Plandokumente und Informationen Weitere Informationen zum „Call for Evidence“ finden Sie hier.
Frist für Anregungen 15.04.2026