IHK24

BEHG-Änderungsgesetz - bundesweit

Gesetzesvorhaben BEHG-Änderungsgesetz - bundesweit
Bezeichnung Stellungnahme zu Änderungen im nationalen Emissionshandel (BEHG-Änderungsgesetz)
Inhalt
Wesentliche Änderung ist die Fortführung des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro in 2027, weil der Übergang zum ETS 2 bis 2028 dauert. Dies entspricht unserer Forderung. Der Überschussmengenpreis soll 73 Euro, der Nachkaufmengenpreis 75 Euro betragen (derzeit 68 und 70 Euro). Dies führt zu steigende Kosten.
Weitere Änderungen, die für die Unternehmen relevant sind:
  • Entschärfung der Sanktionsregelung (§ 21 BEHG) bei Nichterfüllung der Abgabepflicht.
  • Wegfall der Doppelbilanzierungskompensation für Anlagen, die sowohl vom EU-ETS als auch vom BEHG betroffen sind. Die Kompensation wird letztmals für das Abrechnungsjahr 2027 gewährt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass auf europäischer Ebene ein Nachfolgesystem geplant ist.
  • Vereinfachungen der Regelungen zu eingelagerten Brennstoffmengen für Betreiber von EU-ETS-Anlagen.
  • Nach dem Entwurf werden in § 44 Abs. 2 BEHV folgende jährliche Emissionsmengen festgelegt:
    2027: 234.418.353 t CO₂
    2028: 216.470.033 t CO₂
    2029: 198.521.712 t CO₂
    2030: 180.573.392 t CO₂
Diese Emissionsmengen werden irrelevant, wenn das nEHS im Jahr 2028 vom ETS 2 abgelöst wird. Auch im ETS 2 gibt es jedoch eine jährlich sinkende Menge an Zertifikaten (Cap).
Warum diese Änderungen:
  • Im Koalitionsausschuss von Union und SPD im Mai 2026 wurde vereinbart, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel im kommenden Jahr stabil zu halten.
  • Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid soll danach auch in 2027 weiterhin – wie bereits in 2026 – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen.
  • Die derzeit geltende gesetzliche Regelung sieht für 2027 einen nationalen CO2-Preis vor, der an den jeweiligen CO2-Preis im europäischen Emissionshandel („EU-ETS 1“) anknüpft.
  • Zur Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses war daher das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu ändern.
Die IHK-Organisation wird eine Stellungnahme zum Referentenentwurf vorbereiten. Hierzu nehmen wir gerne Ihre Rückmeldungen entgegen.
Plandokumente und Informationen Den Referentenentwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ finden Sie hier.
Frist für Anregungen 14.07.2026