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BEHG-Änderungsgesetz - bundesweit
| Gesetzesvorhaben | BEHG-Änderungsgesetz - bundesweit |
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| Bezeichnung | Stellungnahme zu Änderungen im nationalen Emissionshandel (BEHG-Änderungsgesetz) |
| Inhalt |
Wesentliche Änderung ist die Fortführung des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro in 2027, weil der Übergang zum ETS 2 bis 2028 dauert. Dies entspricht unserer Forderung. Der Überschussmengenpreis soll 73 Euro, der Nachkaufmengenpreis 75 Euro betragen (derzeit 68 und 70 Euro). Dies führt zu steigende Kosten.
Weitere Änderungen, die für die Unternehmen relevant sind:
Diese Emissionsmengen werden irrelevant, wenn das nEHS im Jahr 2028 vom ETS 2 abgelöst wird. Auch im ETS 2 gibt es jedoch eine jährlich sinkende Menge an Zertifikaten (Cap).
Warum diese Änderungen:
Die IHK-Organisation wird eine Stellungnahme zum Referentenentwurf vorbereiten. Hierzu nehmen wir gerne Ihre Rückmeldungen entgegen.
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| Plandokumente und Informationen | Den Referentenentwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ finden Sie hier. |
| Frist für Anregungen | 14.07.2026 |
