IHK24
Bebauungsplan "Auf dem Immel II" - Weilerbach
| Stadt/Gemeinde | Weilerbach |
|---|---|
| Bezeichnung | Bebauungsplan “Auf dem Immel II” 1. Änderung |
| Inhalt | Mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Immel II“ verfolgt die Ortsgemeinde Weilerbach das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Werbeanlagen im Geltungsbereich des bestehenden Gewerbegebiets anzupassen. Hintergrund der Planänderung ist der Wunsch eines ansässigen Unternehmens, an der Landesstraße L 356, in unmittelbarer Nähe des neu errichteten Kreisverkehrsplatzes, eine Werbeanlage zu errichten. Nach der derzeit gültigen Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Auf dem Immel II“ wäre eine solche Werbeanlage an dieser Stelle nicht zulässig, da die bestehenden bauordnungsrechtlichen Regelungen Werbeanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erlauben und innerhalb der Bauverbotszone der L 356 ausschließen. Die Gemeinde erkennt die grundsätzliche städtebauliche Zweckmäßigkeit, die Zulässigkeit von Werbeanlagen in einem gewissen Rahmen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu ermöglichen. |
| Plandokumente und Informationen | Die Planungsunterlagen finden Sie hier |
| Rückmeldung bitte bis: | 09.03.2026 |
