IHK24
Aufhebungen von Bebauungsplänen und Bebauungsplanverfahren im Bereich Sommerwald und Waldfriedhof
| Stadt/Gemeinde | Stadt Pirmasens |
|---|---|
| Bezeichnung | Beteiligung an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Aufhebungen von Bebauungsplänen und Bebauungsplanverfahren im Bereich Sommerwald und Waldfriedhof |
| Inhalt | Die Aufhebung der Bebauungspläne dient der Bereinigung des örtlichen Planungsrechts, da für die mittlerweile nahezu vollständig bebauten Gebiete kein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB mehr besteht. Vorhaben in diesen Gebieten werden künftig überwiegend nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. |
| Plandokumente und Informationen | Hier geht es zur Internetseite der Stadt Pirmasens |
| Rückmeldung bitte bis: | 16.07.2026 |
