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Anpassung der AbwV und BBodSchV – bundesweit
| Gesetzesvorhaben | Anpassung der AbwV und BBodSchV – bundesweit |
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| Bezeichnung | Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. |
| Inhalt |
Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorgelegt. Damit sollen BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallbehandlung, Abfallverbrennung und Papierherstellung umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen unter anderem die Papierherstellung, Biogas- und Kompostierungsanlagen sowie Abfallbehandlungs- und -verbrennungsanlagen.
Wesentliche Regelungsinhalte:
Das BMUKN schätzt, dass der Wirtschaft durch die Anpassungen der Anhänge 23, 27 und 33 ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 100 Millionen Euro und jährlich zusätzlich 31 Millionen Euro Kosten entstehen. Einen erheblichen Teil dieser Kosten machen Investitionen in die Getrennthaltung von Niederschlagswasser aus. Durch die Erleichterungen im Anhang 28 soll die Wirtschaft dagegen um jährlich 10,3 Millionen Euro Kosten entlastet werden. Die erweiterten oder neuen Anforderungen sollen laut BMUKN auch Nicht-IED-Anlagen betreffen. Diese über das EU-Recht hinausgehenden Anforderungen begründet das Ministerium mit der Gleichbehandlung aller Anlagen.
Laut Begründung enthalten die neu gefassten Anhänge unter anderem folgende Änderungen:
In einem Artikel 2 wird die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in § 8 Absatz 7 Satz 1 (Zulassung der Verfüllung einer Abgrabung) um den Begriff Tagebau erweitert. Damit soll ein "redaktionelles Versehen" korrigiert werden.
Der Referentenentwurf wurde noch nicht im Kabinett beschlossen. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist noch offen. Für eine künftige Stellungnahmen nehmen wir dennoch gerne schon Ihre Einschätzung entgegen.
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| Plandokumente und Informationen | Den Referentenentwurf finden Sie hier. |
| Frist für Anregungen | 08.05.2026 |
