Nr. 6083166
IHK24

Sportgelände Mittelkandler Krautgärten - Stadt Kandel

Stadt/Gemeinde Kandel
Bezeichnung Sportgelände Mittelkandler Krautgärten - Stadt Kandel
Inhalt Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände Mittelkandeler Krautgärten“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine flexiblere Nutzung des bestehenden Sportgeländes geschaffen. Künftig sollen verschiedene Sport- und Freizeiteinrichtungen ermöglicht werden, ohne den Bebauungsplan bei jeder Nutzungsänderung anpassen zu müssen.
Plandokumente und Informationen Hier kommen Sie auf zum Bebauungsplan der VG Kandel
Rückmeldung bitte bis: 13.08.2026
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Änderung Flächennutzungsplan II zu Bebauungsplan "Im Kühgrund" - Wörth

Stadt/Gemeinde Wörth
Bezeichnung Änd. FNP II zu BP "Im Kühgrund" - Wörth
Inhalt Die Stadt Wörth am Rhein beabsichtigt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans II zur planungsrechtlichen Vorbereitung eines bahngebundenen Verladeterminals im Bereich „Im Kühgrund“. Hierzu werden die bisherigen Darstellungen angepasst und künftig insbesondere ein Sondergebiet für das Verladeterminal, Bahnanlagen sowie private Verkehrsflächen ausgewiesen. Ziel ist die Verlagerung von Lkw-Transporten auf die Schiene und die Schaffung der Voraussetzungen für den parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Plandokumente und Informationen Hier kommen Sie zur Bauleitplanung der VG Wörth
Rückmeldung bitte bis: 03.08.2026
IHK24

BEHG-Änderungsgesetz - bundesweit

Gesetzesvorhaben BEHG-Änderungsgesetz - bundesweit
Bezeichnung Stellungnahme zu Änderungen im nationalen Emissionshandel (BEHG-Änderungsgesetz)
Inhalt
Wesentliche Änderung ist die Fortführung des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro in 2027, weil der Übergang zum ETS 2 bis 2028 dauert. Dies entspricht unserer Forderung. Der Überschussmengenpreis soll 73 Euro, der Nachkaufmengenpreis 75 Euro betragen (derzeit 68 und 70 Euro). Dies führt zu steigende Kosten.
Weitere Änderungen, die für die Unternehmen relevant sind:
  • Entschärfung der Sanktionsregelung (§ 21 BEHG) bei Nichterfüllung der Abgabepflicht.
  • Wegfall der Doppelbilanzierungskompensation für Anlagen, die sowohl vom EU-ETS als auch vom BEHG betroffen sind. Die Kompensation wird letztmals für das Abrechnungsjahr 2027 gewährt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass auf europäischer Ebene ein Nachfolgesystem geplant ist.
  • Vereinfachungen der Regelungen zu eingelagerten Brennstoffmengen für Betreiber von EU-ETS-Anlagen.
  • Nach dem Entwurf werden in § 44 Abs. 2 BEHV folgende jährliche Emissionsmengen festgelegt:
    2027: 234.418.353 t CO₂
    2028: 216.470.033 t CO₂
    2029: 198.521.712 t CO₂
    2030: 180.573.392 t CO₂
Diese Emissionsmengen werden irrelevant, wenn das nEHS im Jahr 2028 vom ETS 2 abgelöst wird. Auch im ETS 2 gibt es jedoch eine jährlich sinkende Menge an Zertifikaten (Cap).
Warum diese Änderungen:
  • Im Koalitionsausschuss von Union und SPD im Mai 2026 wurde vereinbart, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel im kommenden Jahr stabil zu halten.
  • Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid soll danach auch in 2027 weiterhin – wie bereits in 2026 – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen.
  • Die derzeit geltende gesetzliche Regelung sieht für 2027 einen nationalen CO2-Preis vor, der an den jeweiligen CO2-Preis im europäischen Emissionshandel („EU-ETS 1“) anknüpft.
  • Zur Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses war daher das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu ändern.
Die IHK-Organisation wird eine Stellungnahme zum Referentenentwurf vorbereiten. Hierzu nehmen wir gerne Ihre Rückmeldungen entgegen.
Plandokumente und Informationen Den Referentenentwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ finden Sie hier.
Frist für Anregungen 14.07.2026
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Orientierungspunkte für das neue Gasnetzentgeltsystem - bundesweit

Gesetzesvorhaben Orientierungspunkte für das neue Gasnetzentgeltsystem - bundesweit
Bezeichnung Konsultation der Orientierungspunkte für das neue Gasnetzentgeltsystem (SyGNE)
Inhalt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Juni die Orientierungspunkte für die künftige „Systematik der Gasnetzentgelte“ (SyGNE) veröffentlicht. Das entsprechende Festlegungsverfahren wurde bereits im Dezember 2025 eingeleitet. Anders als bei den derzeit diskutierten Reformen im Strombereich plant die Behörde im Gasbereich überwiegend eine Fortführung der bestehenden Entgeltsystematik. Die Änderungen konzentrieren sich insbesondere auf Biogaseinspeiser und bestimmte Industrieunternehmen.
Ziel der BNetzA sei es, die Finanzierung der Gasnetze langfristig sicherzustellen, die Netzkosten zu begrenzen und gleichzeitig eine verursachungsgerechte Verteilung der Netzentgelte zu gewährleisten. Die grundlegende Struktur der Gasnetzentgelte soll dabei weitgehend unverändert bleiben.
  • Die heutige Struktur der Gasnetzentgelte bleibt zunächst weitgehend unverändert (Trennung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern). Für Standardlastprofil-Kunden (SLP) bleiben Arbeits- und Grundpreis bestehen, für registrierende Leistungsmessung (RLM) Arbeits- und Leistungspreis. Langfristig könnten fixe Preisbestandteile (insbesondere der Grundpreis) an Bedeutung gewinnen, um die Finanzierung der Gasnetze trotz sinkender Nutzung sicherzustellen.
  • Der Anteil des Arbeitspreises an den Netzeinnahmen soll zunächst weiterhin 30 Prozent betragen. Langfristig hält die Behörde jedoch eine stärkere Gewichtung fixer Entgeltbestandteile für möglich, insbesondere vor dem Hintergrund der Transformation und gegebenenfalls rückläufiger Gasnutzung.
  • Die Einführung eines Kapazitätsentgelts als Alternative zum Leistungspreis wird von der Bundesnetzagentur derzeit nicht weiterverfolgt. Als Gründe werden insbesondere der höhere administrative Aufwand sowie die aktuell noch nicht erkennbaren erheblichen Rückgänge der Netznutzung genannt.
  • Künftig soll die bisherige Vergütung für Biomethan-Einspeiser in Höhe von 0,7 Cent/kWh als vermiedenes Netzentgelt entfallen. Nach Auffassung der BNetzA führt die lokale Einspeisung von Biogas nicht zu den ursprünglich angenommenen Einsparungen bei den Netzkosten. Für bestehende Anlagen gilt jedoch Bestandsschutz: Betreiber, die die Vergütung bereits erhalten, sollen diese für die verbleibende Förderlaufzeit von insgesamt zehn Jahren weiterhin beziehen können.
  • Positiv für Anlagenbetreiber ist, dass die BNetzA derzeit keine Einführung von Einspeiseentgelten im Verteilnetz plant.
  • Für Industrieunternehmen soll künftig die Möglichkeit entfallen, individuelle Sondernetzentgelte mit Verteilnetzbetreibern zu vereinbaren, wenn der Bau einer Direktleitung zum Fernleitungsnetz in Aussicht gestellt wird. Bislang sollten solche Regelungen ineffiziente Parallelstrukturen vermeiden. Die Bundesnetzagentur hält den tatsächlichen Bau entsprechender Direktleitungen aufgrund der Unsicherheiten über die zukünftige Nutzung von Gasnetzen inzwischen jedoch für zunehmend unwahrscheinlich. Auch hier sollen bestehende Vereinbarungen Bestandsschutz genießen.
Die IHK-Organisation wird eine Stellungnahme zu den Orientierungspunkten vorbereiten. Hierzu nehmen wir gerne Ihre Rückmeldungen entgegen.
Plandokumente und Informationen Weitere Informationen zur Konsultation der Orientierungspunkte finden Sie hier.
Frist für Anregungen 26.08.2026
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Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Gesetzesvorhaben Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - bundesweit
Bezeichnung Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-ÄndG)
Inhalt
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes veröffentlicht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die sich aus der Abfallrahmenrichtlinie und dem Koalitionsvertrag ergebenden Vorgaben umzusetzen, die Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und mehr Recycling voranzutreiben und die Vollzugstauglichkeit des Gesetzes weiter zu verbessern.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zunächst die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und flankierende Regelungen geschaffen werden. Dabei sollen die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie eins zu eins in das nationale Recht integriert und die bestehenden nationalen Regelungen fortentwickelt werden.
Nach einer ersten Bewertung sehen wir folgende Kritikpunkte:
  • Fortbestand einer starken Regulierung, statt markwirtschaftlicher Steuerung
  • Ausweitung staatlicher/kommunaler Rolle
  • Zusätzliche Bürokratie-/Compliancekosten
  • teilweise Fortbestand nationaler Zusatzregelungen
Die IHK-Organisation wird eine Stellungnahmen zum Referentenentwurf vorbereiten. Hierzu nehmen wir gerne Ihre Rückmeldungen entgegen.
Plandokumente und Informationen Hier finden Sie den Referentenentwurf.
Frist für Anregungen 24.07.2026
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B-Plan "Am Westheimer Weg" Schwegenheim

Stadt/Gemeinde Schwegenheim
Bezeichnung B-Plan "Am Westheimer Weg" Schwegenheim
Inhalt Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Westheimer Weg“ schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung eines Bestandsgebäudes sowie die Errichtung von 15 Reihenhäusern am südlichen Ortsrand von Schwegenheim. Im weiteren Verfahren sind insbesondere die Anforderungen an die Niederschlagswasserbewirtschaftung, den Natur- und Artenschutz sowie die verkehrliche Erschließung und Verkehrssicherheit zu berücksichtigen.
Plandokumente und Informationen Hier kommen Sie zum Bebauungsplan der VG Lingenfeld
Rückmeldung bitte bis: 23.07.2026
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BP: "Anschluss Erweiterung Gewerbegebiet Krautstücke", OG Neupotz

Stadt/Gemeinde OG Neuspotz
Bezeichnung BP: "Anschluss Erweiterung Gewerbegebiet Krautstücke", OG Neupotz
Inhalt Mit dem Bebauungsplan „Anschluss Erweiterung Gewerbegebiet Krautstücke" soll das bestehende Gewerbegebiet in Neupotz aufgrund der hohen Nachfrage ortsansässiger Unternehmen um rund 1,23 ha erweitert werden. Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Gewerbeflächen für betriebliche Erweiterungen und Ansiedlungen. Das Verfahren wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung sowie einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Plandokumente und Informationen Hier kommen Sie zum Bebauungsplan der VG Jockrim
Rückmeldung bitte bis: 25.07.2026
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EU-Stresstest zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Gesetzesvorhaben EU-Stresstest zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie - bundesweit
Bezeichnung Umfrage für Rückmeldung zur öffentlichen Konsultation des EU-Stresstests
Inhalt
Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen eines „Stresstests“, ob die FFH- und Vogelschutzrichtlinie weiterhin ihre Ziele effizient erreichen und gleichzeitig die Belastungen für Unternehmen verhältnismäßig sind. Ziel ist es, Ansatzpunkte für Vereinfachungen und Bürokratieabbau zu identifizieren, ohne das bestehende Natur- und Artenschutzniveau zu senken. Die EU-Kommission hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 10. August läuft.
Da Kommission und Ministerien bereits jetzt nach relevanten Informationen fragen, hat die DIHK die aus ihrer Sicht für die Wirtschaft relevantesten Fragen zusammengestellt. Besonders wichtig sind dabei konkrete Erfahrungen aus der Praxis, etwa zu Genehmigungsverfahren, Planungsunsicherheit oder administrativen Kosten. Wir freuen uns über Rückmeldungen bis idealerweise 23. Juni. Beantworten Sie dazu gerne die Umfrage.
Plandokumente und Informationen Zur öffentlichen Konsultation.
DIHK-Umfrage zum EU-Stresstest zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Frist für Anregungen 17.07.2026
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Bebauungsplan "Solarpark Steinweiler III", OG Steinweiler

Stadt/Gemeinde Steinweiler
Bezeichnung Bebauungsplan „Solarpark Steinweiler III“, OG Steinweiler
Inhalt Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Steinweiler III“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Steinweiler geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst rund 4,8 ha in zwei Teilflächen und wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Geplant ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“; parallel erfolgt die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans.
Plandokumente und Informationen Hier gelangen Sie zum Bebauungsplan der VG Kandel
Rückmeldung bitte bis: 12.07.2026
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Bebauungsplan „Solarpark Steinweiler II“, OG Steinweiler

Stadt/Gemeinde Steinweiler
Bezeichnung Bebauungsplan „Solarpark Steinweiler II“, OG Steinweiler
Inhalt Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Steinweiler II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Steinweiler geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst rund 9,95 ha in vier Teilflächen und wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Vorgesehen ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“; parallel wird der Flächennutzungsplan angepasst.
Plandokumente und Informationen Hier gelangen Sie zum Bebauungsplan der VG Kandel
Rückmeldung bitte bis:
12.07.2026

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Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße" OG Bornheim

Stadt/Gemeinde OG Bornheim
Bezeichnung Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße" OG Bornheim
Inhalt Mit dem vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Südlich der Wiesenstraße“ soll am südöstlichen Ortsrand von Bornheim auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Allgemeines Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern entwickelt werden. Die Planung umfasst die verkehrliche Erschließung über eine private Straße sowie Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, zum Artenschutz und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Plandokumente und Informationen Hier geht es zum Bebauungsplan der VG Offenbach-Queich
Rückmeldung bitte bis: 13.07.2026
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Aufhebungen von Bebauungsplänen und Bebauungsplanverfahren

Stadt/Gemeinde Stadt Pirmasens
Bezeichnung Beteiligung an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Aufhebungen von Bebauungsplänen und Bebauungsplanverfahren im Bereich Sommerwald und Waldfriedhof
Inhalt Die Aufhebung der Bebauungspläne dient der Bereinigung des örtlichen Planungsrechts, da für die mittlerweile nahezu vollständig bebauten Gebiete kein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB mehr besteht. Vorhaben in diesen Gebieten werden künftig überwiegend nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Plandokumente und Informationen Hier geht es zur Internetseite der Stadt Pirmasens
Rückmeldung bitte bis: 16.07.2026

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Flächennutzungsplan Ortsgemeinde Weselberg

Stadt/Gemeinde Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben OG Weselberg
Bezeichnung 32. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortsgemeinde Weselberg
Inhalt Ziel und Zweck der Planung ist die Aufstellung eines Bauleitplanes, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Neubaugebietes zu schaffen, um die enorme Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde Weselberg befriedigen zu können. In diesem Zuge wurden bereits die frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Am Rößborn“ auf Ebene der Ortsgemeinde Weselberg, durchgeführt. Nun folgt die dazugehörige Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Plandokumente und Informationen Hier geht es zur Internetseite der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Rückmeldung bitte bis: 13.07.2026

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Bebauungsplan Arnulfstraße - Waisenhausstraße

Stadt/Gemeinde Stadt Pirmasens
Bezeichnung Aufstellung des Bebauungsplans P181 und P204 Arnulfstraße - Waisenhausstraße
Inhalt Hauptziele der Planaufstellung sind die Anpassung an die Vorgaben der Landesplanung, die Sicherung von Flächen im Plangebiet für die gewerbliche und gemischte Nutzung, also dem verträglichen Miteinander von Gewerbe, Handwerk und Wohnen, die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung entsprechend den Vorgaben des Einzelhandelskonzepts sowie die Aktualisierung und Anpassung an aktuelles Baurecht (Baunutzungsverordnung 2017).
Plandokumente und Informationen Hier geht es zu den Planungsunterlagen bei der Stadt Pirmasens.
Rückmeldung bitte bis: 16.07.2026
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Bebauungsplan Industriegebiet Kaltenbach

Stadt/Gemeinde Verbandsgemeinde Hauenstein - Ortsgemeinde Hinterweidenthal
Bezeichnung Bebauungsplan Industriegebiet Kaltenbach
Inhalt Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan "Industriegebiet Kaltenbach, 2. Teilaufhebung" in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal findet statt in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026.
Plandokumente und Informationen Hier geht es zur Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein.
Rückmeldung bitte bis: 15.07.2026
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Neuaufstellung des FNP der VBG Landau-Land

Stadt/Gemeinde Landau-Land
Neuaufstellung des FNP der VBG Landau-Land Neuaufstellung des FNP der VBG Landau-Land
Inhalt Die Verbandsgemeinde Landau-Land beabsichtigt die Gesamtfortschreibung ihres Flächennutzungsplans mit Planungshorizont 2040 einschließlich der Integration eines Landschaftsplans. Ziel ist die Anpassung an aktuelle demografische, siedlungsstrukturelle, umweltbezogene sowie landes- und regionalplanerische Rahmenbedingungen und die Steuerung der zukünftigen Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Sonderbauflächenentwicklung.
Plandokumente und Informationen Hier kommen Sie auf die Seite der VBG Landau-Land
Rückmeldung bitte bis: 24.07.2026
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Bebauungsplan "Gewerbegebiet Spießwald" - Bruchmühlbach-Miesau

Stadt/Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bezeichnung Entwurf des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Spießwald - 1. Änderung”
Inhalt
In der nördlichen Gemarkung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Ortsteil Buchholz wurde im Jahr 2009 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Spießwald“ zur Rechtskraft gebracht. Auf der Gesamtfläche wurde ein Gewerbegebiet mit einer Vielzahl an bereits bestehenden Betrieben gesichert sowie die Ansiedlung von neuen Betrieben ermöglicht. Um die Errichtung einer Lärmschutzwand in Form eines Erdwalls auf dem Flurstück 2099/53 zu ermöglichen, soll nun die südliche Teilfläche des Bebauungsplanes entlang der Bundesautobahn A6 von der Festsetzung „Flächen für Wald“ und „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zu Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu einer privaten Grünfläche und „Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG“ umgewandelt werden.
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 12.07.2026
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FNP-Teiländerung Freizeit- und Sportzentrum Nünschweiler

Stadt/Gemeinde Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Bezeichnung FNP-Teiländerung im Bereich des Bebauungsplans “Freizeit- und Sportzentrum Nünschweiler”
Inhalt Im Bereich südlich der L 471 besteht in der Ortsgemeinde Nünschweiler ein bereits mit Freizeitund Sportnutzungen belegte Fläche. Die Anlage wurde bislang von Vereinen u.a. für Kinder- und Jugendfreizeiten genutzt. Damit der Betrieb planungsrechtlich weiterhin möglich ist und das bestehende Vereinshaus baulich erweitert werden kann, soll nun der vorliegende Bebauungsplan aufgestellt werden. Das gesamte Areal befindet sich im baulichen Außenbereich und ist nach § 35 BauGB nicht privilegiert. Um dem Bedürfnis nach Freizeitbeschäftigung Rechnung zu tragen, soll das Gebiet nun als Sondergebiet für „Freizeit und Sport“ sowie als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Sport- und Freizeitplatz und Waldhütten festgesetzt werden. Der Wald, der das Gelände umschließt, soll erhalten bleiben.
Plandokumente und Informationen Link zu den Planunterlagen
Rückmeldung bitte bis: 15.07.2026

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Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Gemeindeallmende" - Winnweiler

Stadt/Gemeinde Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil
Bezeichnung Bebauungsplanverfahren “Industire- und Gewerbegebiet Gemeindeallmende”
Inhalt Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Gemeindeallmende" ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine regional bedeutsame gewerblich-industrielle Entwicklung im Bereich der Ortsgemeinde Winnweiler. Die Notwendigkeit der Planung ergibt sich aus einer nachgewiesenen regionalen Flächennachfrage für großflächige Industrie- und Gewerbeansiedlungen bei gleichzeitig geringer Flächenverfügbarkeit im Umfeld der Autobahnanschlussstelle Winnweiler (BAB A 63).
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 16.07.2026
IHK24

Bebauungsplan "Ochsenbusch" - Eisenberg

Stadt/Gemeinde Eisenberg
Bezeichnung 1.Änderung des Bebauungsplans “Ochsenbusch”
Inhalt Das Erfordernis der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans ergibt sich aus den sich wandelnden Anforderungen an Campingplätze. Insbesondere durch den größer werdenden Platzbedarf für Wohnmobile und Camping Chalets, wird eine Änderung der zugrundeliegenden Bebauungsplanung seitens der Stadt Eisenberg für erforderlich angesehen. In Zukunft sollen verstärkt Durchfahrtscamper angezogen werden. Im Zuge dessen soll ein Teil der ausgewiesenen Grünfläche im Westen mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“ für Tages- und Kurzzeitcamper an den Eingang des Campingplatzes verlagert werden.
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 16.07.2026
IHK24

Bebauungsplan "Niederfeld Nord" - Ludwigshafen

Stadt/Gemeinde Ludwigshafen
Bezeichnung Aufstellung des Bebauungsplans “Niederfeld Nord”
Inhalt Das Ziel ist, die Erkennbarkeit der ursprünglichen Siedlungshäuser weitestgehend zu erhalten sowie den Gartenstadtcharakter auch nach einer notwendigen und gewünschten Nachverdichtung zu bewahren.
Plandokumente und Informationen Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an uns.
Rückmeldung bitte bis: 22.07.2026
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Bebauungsplan "Niederfeld Süd" - Ludwigshafen

Stadt/Gemeinde Ludwigshafen
Bezeichnung Aufstellung des Bebauungsplans “Niederfeld Süd”
Inhalt Das Ziel ist, die Erkennbarkeit der ursprünglichen Siedlungshäuser weitestgehend zu erhalten sowie den Gartenstadtcharakter auch nach einer notwendigen und gewünschten Nachverdichtung zu bewahren.
Plandokumente und Informationen Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an uns.
Rückmeldung bitte bis: 22.07.2026
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Bebauungsplan - Martinshöhe

Stadt/Gemeinde Martinshöhe
Bezeichnung Bebauungsplan “Neubau Feuerwehrgerätehaus”
Inhalt Die Ortsgemeinde Martinshöhe plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einer Fläche südlich der Landesstraße L 465, südwestlich des Ortseingangs von Rosenkopf kommend. Ziel ist es, Brandschutz und Feuerwehrversorgung in der Ortsgemeinde zu optimieren und zukunftssicher auszurichten
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 29.07.2026
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Bebauungsplan "Römerpfad" - Unkenbach

Stadt/Gemeinde Unkenbach
Bezeichnung Aufstellung des Bebauungsplanes “Römerpfad”
Inhalt Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Seite -2- zu der Bekanntmachung Bebauungsplan „Römerpfad“, OG Unkenbach beabsichtigt die Gemeinde Unkenbach die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Baugebiet zu schaffen und die Nachfrage nach Bauflächen zu decken. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Das zukünftige Planvorhaben stellt eine Erweiterung des Unkenbacher Siedlungsrandes in nord-östlicher Richtung dar.
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 30.07.2026
IHK24

Rahmenplan Zukunftsquartiere Helmut-Kohl-Allee - Ludwigshafen

Stadt/Gemeinde Ludwigshafen
Bezeichnung Aufstellung des Rahmenplans Zukunftsquartiere Helmut-Kohl-Allee
Inhalt
In Ludwigshafen wird die Hochstraße Nord, die bislang die Innenstadt prägt, aufgrund ihres baulichen Zustands zurückgebaut. An ihrer Stelle entsteht mit der ebenerdigen Helmut-Kohl-Allee ein neuer urbaner Boulevard. Mit dem Rückbau der Hochstraße sowie dem Abriss des Rathaus-Centers entstehen entlang der neuen Helmut-Kohl-Allee rund 39 Hektar Entwicklungsflächen: die Zukunftsquartiere. Diese Flächen verbinden die Stadtteile Mitte und Nord und schaffen Raum für Wohnen, Arbeiten sowie qualitätsvolle öffentliche Aufenthaltsräume.
Ziel ist es, diese Flächen im Sinne der Stadtreparatur zu transformieren und dabei soziale, ökonomische und ökologische Anforderungen gleichrangig zu berücksichtigen. Der Rahmenplan formuliert hierfür ein langfristiges räumliches Zielbild und definiert Strategien als Leitlinien für die zukünftige Entwicklung.
Plandokumente und Informationen Hier können Sie die entsprechenden Unterlagen abrufen.
Rückmeldung bitte bis: 02.08.2026
IHK24

Bebauungsplan "Solarpark unterm Burgerwald" - Hornbach

Stadt/Gemeinde Hornbach
Bezeichnung “Solarpark unterm Burgerwald”
Inhalt Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Solarenergie im Rahmen eines Sondergebietes. Der Bebauungsplan umfasst voraussichtlich das Grundstück Plan-Nr. 5645/1 im Westen der Gemarkung Hornbach, oberhalb der Bickenaschbacher Mühle.
Plandokumente und Informationen https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauenund-wohnen/bauleitplanverfahren/
Rückmeldung bitte bis: 03.08.2026
IHK24

Bebauungsplan "Im Handschuhteich" - Hinterweidenthal

Stadt/Gemeinde Hinterweidenthal
Bezeichnung "Im Handschuhteich", 4 Änderung in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal
Inhalt Das Vorhaben entspricht dem Planungswillen der Gemeinde Hinterweidenthal. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und um dem Bedarf des Betriebs gerecht werden zu können, beabsichtigt die Gemeinde Hinterweidenthal, das Gebiet „Gewerbegebiet im Handschuhteich“ einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Da das Vorhaben ohne das Bestehen einer verbindlichen Bauleitplanung nicht genehmigungsfähig ist, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem förmlichen Verfahren erforderlich. Sie dient der planungsrechtlichen Absicherung des umschriebenen Vor-habens einschließlich der Schaffung der für seine Umsetzung notwendigen Rahmenbedingungen.
Plandokumente und Informationen Die Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an uns.
Rückmeldung bitte bis: 04.08.2026
IHK24

Bebauungsplan "Entersweilerstraße"-Kaiserslautern

Stadt/Gemeinde Kaiserslautern
Bezeichnung Bebauungsplan “Entersweilerstraße-Kniebrech”
Inhalt Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Entersweilerstraße - Kniebrech“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um auf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 2193/2 die Realisierung eines integrierten Standorts mit einer Rettungswache und dauerhaft verfügbaren Kapazitäten für den Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz und Zivilschutz zu ermöglichen. Mit der Planung wird eine Wiedernutzbarmachung der derzeit als Parkplatz und für Sondernutzungen (Zirkus etc.) genutzten Fläche und Nachverdichtung im direkten Anschluss an bestehende Baustrukturen angestrebt. Durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans soll der rechtliche Rahmen für die Zulässigkeit der geplanten Nutzungen geregelt werden. Die ursprüngliche Zielsetzung, Baurecht für eine Wohn- und Pflegeeinrichtung auf dem Areal zu schaffen, wird aufgrund des Rücktritts des Projektträgers, der das Bebauungsplanverfahren im Jahr 2015 initiiert hatte, nicht weiterverfolgt.
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 05.08.2026
IHK24

Flächennutzungsplan - Kaiserslautern

Stadt/Gemeinde Kaiserslautern
Bezeichnung Teiländerung des Flächennutzungsplan 2025, “Augustastraße-Fabrikstraße-Barbarossastraße-Hummelstraße”
Inhalt Der konkrete Planungsanlass für die Teiländerung 11 ist die Absicht des Unternehmens, das veraltete und insgesamt in die Jahre gekommene Gebäude (energetisch unzureichend gedämmt, Heizung mit fossilen Brennstoffen, fehlende Elektroladesäulen) abzureißen und ein neues, an heutigen energetischen Anforderungen orientiertes, größeres Gebäude zu bauen. Gleichzeitig soll mit dem Neubau die Verkaufsfläche zugunsten breiterer Gänge auf 1.800 m² (zuzüglich Vorkassenzone mit ca. 200 m² und Zugang ca. 100 m², Rollsteig als Luftraum gewertet) erweitert und auch die Sozialräume für das Personal vergrößert werden. Vorgesehen ist, dass die Parkplätze für Pkw und für Elektro-Pkw mit Elektroladesäulen im Erdgeschoss des Gebäudes angeordnet werden. Aufstellflächen für Fahrräder und Lastenfahrräder sind vor dem Gebäude vorgesehen. Im Obergeschoss soll der Verkaufsraum gebaut werden. Die Warenanlieferung soll ebenfalls in das Gebäude integriert werden, wodurch die Lärmimmissionen auf die benachbarte Wohnbebauung reduziert werden soll. Für die bauplanungsrechtliche Realisierung des Vorhabens ist die Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich. Hierzu soll als vorbereitender Bauleitplan der wirksame Flächennutzungsplan 2025 im Bereich „Augustastraße - Fabrikstraße - Barbarossastraße - Hummelstraße“ geändert werden. Parallel dazu wird ein Bebauungsplan erarbeitet, der das verbindliche Baurecht schafft.
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 06.08.2026
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Bebauungsplan - Kaiserslautern

Stadt/Gemeinde Kaiserslautern
Bezeichnung Bebauungsplan “Südtangente, Teilplan Ost, Änderung 1a”
Inhalt Mit der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans bzw. der Aufstellung des Bebauungsplans „Südtangente, Teilplan Ost, Änderung 1a“ (Bestandserneuerung) sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die baulicher Erneuerung und Vergrößerung des vorhandenen Nahversorgungsmarkts auf dem Gelände zwischen Augustastraße, Fabrikstraße, Barbarossastraße und Hummelstraße geschaffen werden.
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 06.08.2026
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Regionaler Raumordnungsplan "Westpfalz IV"

Stadt/Gemeinde Planungsgemeinschaft Westpfalz
Bezeichnung 4. Teilfortschreibung 2026 des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz IV
Inhalt Der Mensch beansprucht Raum und verändert ihn u.a. durch Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen, Verkehr, Landbewirtschaftung und Nutzung verschiedener natürlicher Ressourcen. Die Raumordnung hat generell die Aufgabe, diese Raumansprüche untereinander abzuwägen sowie mit den vorhandenen natürlichen Gegebenheiten abzustimmen (Prinzip der Nachhaltigkeit) und damit wertgleiche Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu gestalten (Prinzip der Gleichwertigkeit).
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 17.08.2026