Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Hat der Schuldner wertvolle Gegenstände, kann sich eine Pfändung lohnen. Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners bietet sich insbesondere dann an, wenn dieser wertvolle Gegenstände besitzt, wie bspw. Schmuck, teure Teppiche oder ähnliches.