Branchen Bewachungsgewerbe

Inhalte Sachkundeprüfung Bewachung

  • Inhalte der Sachkundeprüfung
  • Rahmenstoffplan der Sachkundeprüfung
  • Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
  • Befreiungsmöglichkeiten
  • Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für allgemeine Bewachungstätigkeiten ist u.a. die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren bei der IHK erforderlich. Seit Januar 2003 ist darüber hinaus für die Ausübung von Bewachungstätigkeiten in besonders konfliktgeneigten Bereichen der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung zu erbringen.
Zu diesen besonders konfliktgeneigten Tätigkeiten zählen gemäß § 34 a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (zz. B. (Türsteher)
    seit dem 01.12.16 zusätzlich für die
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen  nach § 44 des Asylgesetzes und Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 Asylgesetz sowie Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Inhalte der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung erstreckt sich inhaltlich auf die Sachgebiete
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  2. Bürgerliches Gesetzbuch
  3. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  4. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schwerpunkte der mündlichen Prüfung sollen die Sachgebiete 1 und 5 sein.
Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in den konfliktgeneigten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischer Anwendung erworben haben, die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendig sind. Dabei ist ein solcher Umfang zu Grunde zu legen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Die Einzelheiten der Sachkundeprüfung sind in der geregelt in der Satzung Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe.

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine konkreten Vorgaben. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf diese Prüfung vorzubereiten.
Es ist aber sinnvoll, sich in einem geregelten Lehrgang den erforderlichen Stoff anzueignen.  Vorbereitungskurse können von einer Vielzahl von Trägern angeboten werden.
Da die Sachkundeprüfung sich auf die gleichen Sachgebiete bezieht wie das Unterrichtungsverfahren bietet sich als Einstieg in die Thematik die Teilnahme an dem 40-stündigen Unterricht an. Zusätzlich sollte ein gezielter Vorbereitungslehrgang, den freie Bildungsträger anbieten, besucht werden.
Lernmaterialien für das Bewachungsgewerbe erhalte Sie im Buchhandel.
Auf folgender Seite der DIHK-Bildungs-GmbH besteht die Möglichkeit einer Online-Testprüfung (Login ist nicht erforderlich) zu üben.

Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Für die Abnahme der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Die IHK Pfalz in Ludwigshafen führt wie die weiteren Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz (Koblenz, Mainz, Trier) und auch die angrenzenden IHKs in Saarbrücken und Mannheim, die Sachkundeprüfung durch. Sofern die Prüfung erfolgreich absolviert wurde, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus, die bundesweite Gültigkeit besitzt.
Hier können Sie sich auch online anmelden.

Allgemeines

Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Elektronische Kommunikationsmittel, zum Beispiel Handy, Digitalkamera oder Laptop, sind nicht zugelassen. Sie sind vor der Prüfung bei der Aufsicht abzugeben.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten.

Inhalt der Prüfung sind die Sachgebiete gem. § 4 BewachV:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch,
  3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Prüfung findet im Allgemeinen Online als PC Prüfung statt oder es werden jeweils Aufgaben und Lösungsblätter ausgegeben. Alle Unterlagen sind komplett am Ende der Prüfung wieder abzugeben.
Die Aufgaben bestehen aus Multiple-Choice-Fragen. Zu jeder Frage sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig, maximal sind zwei Lösungen richtig.
Eine Aufgabe wird nur dann als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt sind. Nicht lesbare oder unklare Antworten werden als falsch gewertet.
Mit Einloggen zur Online Prüfung oder mit Entgegennahme der Prüfungsaufgaben erklärt der Prüfling, gesundheitlich in der Lage zu sein, die Prüfung abzulegen. Im Nachhinein kann ein negatives Abschneiden in der Prüfung nicht auf gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückgeführt werden.
Bei Täuschungshandlungen oder Störung des Prüfungsablaufs kann der Prüfling vom Aufsichtsführenden von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung kann, unabhängig vom erzielten Ergebnis, für nicht bestanden erklärt werden.
Der Prüfungsraum darf erst nach Abmelden aus der Online – Prüfung oder Abgabe der kompletten Prüfungsunterlagen verlassen werden.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert ca. 15 Minuten je Teilnehmer.
Sie bezieht sich ebenfalls auf die oben genannten sechs Sachgebiete mit Schwerpunkt auf den Sachgebieten 1 (Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht) und 5 (Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt).