Fachkräftesicherung

Qualifizierungschancengesetz: Hohe Zuschüsse für Weiterbildung

Fast alle Arbeitnehmer erhalten dank des Qualifizierungschancengesetz (QCG) hohe Zuschüsse zur Weiterbildung. So will die Bundesregierung Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt und die voranschreitende Digitalisierung fit machen. Sie bezuschusst Weiterbildungskosten und Gehalt – in manchen Fällen sogar bis zu 100 Prozent. Das freut die Unternehmer. 
Es kann sich jeder, dessen letzte Weiterbildung und auch die Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegen, mit kräftiger finanzieller Unterstützung durch den Staat weiterbilden – vorausgesetzt, die Weiterbildung ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus.  Zudem ist das Recht auf Weiterbildungsberatung im Gesetz verankert.
Davon profitieren besonders die Unternehmen: Das Wissen ihrer Mitarbeiter verbessert sich und sie haben – dank der staatlichen Förderung – weniger Weiterbildungskosten sowie weniger Lohnkosten während der Weiterbildung. Die Beschäftigten erweitern ihr Können und erhalten neue berufliche Perspektiven.
Zur Qualifizierung größerer Teile der Belegschaft durch Teilnahme an derselben Weiterbildung können Förderleistungen auch in einem Sammelantrag beantragt werden.