Informationen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz garantiert seit 2012 allen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf eine Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland.