Ausbildung

Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses

Das Ausbildungsverhältnis kann grundsätzlich jederzeit, sollte idealerweise jedoch vor Beginn eines jeden Schuljahres, also am 01.08., 01.09. oder zumindest zeitnah mit Schuljahresbeginn starten.
Das Ausbildungsverhälltnis endet mit der bestandenen Abschlussprüfung (Datum der Bekanntgabe des Ergebnisses) oder dem Ablauf des vereinbarten Ausbildungsende laut Ausbildungsvertrag. Besteht ein Auszubildender die Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, längstens um ein Jahr.