Die IHK Pfalz in Ludwigshafen zieht vom 8. bis 12. Juni um. In der Umzugsphase sind die Mitarbeitenden nur eingeschränkt persönlich erreichbar.
Telefonisch und per E-Mail ist der Kontakt jederzeit möglich. Wer persönlich kommen möchte, sollte vorher einen konkreten Besuchstermin vereinbaren. Alle wichtigen Informationen zum Umzug jederzeit hier.
Nr. 86846
Ausbildung

Betriebliche Voraussetzungen zur Ausbildung

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Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Ethnie arbeiten gemeinsam in einem Büro. © NDABCREATIVITS / AdobeStock.com

Geeignete Ausbildungsstätten sind eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Berufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet die zuständigen Stellen, die Eignung der Ausbildungsstätten festzustellen und zu überwachen.

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Lehrer zeigt einer Gruppe von Menschen etwas © Gorodenkoff / AdobeStock.com

Rechtsgrundlagen in der Ausbildung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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Ausbilden darf nur derjenige, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist (§28Abs.1BBiG;§22Abs.1HwO). Die zuständige Stelle (IHK) hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen ( §32 BBiG).

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Junge Frau im Labor © pressmaster / AdobeStock.com

Viele Betriebe schrecken vor der Idee auszubilden zurück, weil sie befürchten, nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln zu können. Hier kann durch eine Ausbildung im Verbund mit Partnern Abhilfe geschaffen werden und neues Potential für die Ausbildung eigener Fachkräfte erschlossen werden.