Ausbildung

Informationen zu Kurzarbeit und Insolvenz in Ausbildungsbetrieben

Auch Ausbildungsbetriebe können von Kurzarbeit oder einer Insolvenz betroffen sein. Was gilt dann für Auszubildende?
Der Artikel "Insolvenz von Ausbildungsbetrieben" bietet einen Überblick über die rechtlichen Handlungsspielräume von Unternehmen und Auszubildenden. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine persönliche Beratung nicht ersetzen können. Setzen Sie sich im Fall einer drohenden Insolvenz so früh wie möglich mit Ihrer Industrie- und Handelskammer sowie der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung.
Kurzarbeit kann Auszubildenden gegenüber in der Regel nicht angeordnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Weitere Informationen über Handlungsspielräume und Optionen der betroffenen Betriebe entnehmen Sie bitte dem Artikel "Informationen zu Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben".