20.04.2026
USA: DIHK-Stellungnahme zu Section 301 (Überkapazitäten)
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA (Supreme Court), der zentrale US-Zölle für rechtswidrig erklärt hat, arbeitet die US-Regierung an einem neuen Zollregime.
Grundlage dafür sind Untersuchungen des Office of the United States Trade Representative (USTR) nach Section 301: Sie sollen klären, ob Handelspartner – darunter auch die EU – unfaire Praktiken anwenden. Im Fokus stehen dabei Vorwürfe zu industriellen Überkapazitäten und fehlenden Importverboten für Produkte aus Zwangsarbeit. Nach dem Ende dieser Untersuchungen können neue Zölle auf europäische Produkte drohen. Ziel der Maßnahme ist es, langfristig die temporären Section 122 Zölle mit einer rechtssicheren Grundlage zu ersetzen.
Die DIHK hat sich an der Untersuchung des USTR mit dem Vorwurf von industriellen Überkapazitäten mit einer öffentlichen Stellungnahme vom 14. April 2026 auf Grundlage unseres Positionspapiers "Transatlantischen Handel stärken, Herausforderungen begegnen" an dem Prozess beteiligt. Die Stellungnahme ist öffentlich hier vorzufinden: Comment Details (PDF).
Die DIHK hat weiterhin ein Pressestatement, im Namen von Melanie Vogelbach, DIHK-Bereichsleiterin für Internationale Wirtschaftspolitik, herausgegeben.
Quelle: DIHK
