International

US-Handelspolitik: Zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern in die EU seit 01.07.2026 durch Turnberry-Deal

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die US-Handelspolitik unter Trump geben und aufzeigen, auf welche Waren die USA bei der Einfuhr Zusatzzölle erheben. Seit 01. Juli 2026 können aufgrund des sogenannten Turnberry-Deals hingegen fast alle Industriegüter und zahlreiche Agrarwaren mit Ursprung USA zollfrei in die EU eingeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 5.

1. Sektorbezogene Zölle nach Section 232 des Trade Expansion Acts von 1962

Rechtlicher Grund: Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA durch spezifische Importe
Zeitraum Betroffene Section 232-Produkte Zollhöhe Ausnahmen für EU-Waren Weitere Informationen
Seit 2018, seit 06.04.2026 Verschärfung, ab 08.06.2026 Änderungen
Aluminium - und Aluminiumderivate, Kupferprodukte, Stahl- und Stahlderivate

Vollständig aus dem Metall bestehend: MFN + 50% (Annex I-A)
Überwiegend aus dem Metall bestehend: MFN + 25% (Annex I-B), jeweils auf den gesamten Warenwert
MFN>15%: insg. 15%
MFN<15%: MFN + Sec. 232 =max. 15%
Entfernte Waren: Annex II
Befristete Sonderregelungen: Annex III
Änderungen zu sehen in Annex IV
Ab 08.06.2026: Es wurden insbesondere manche Zölle reduziert, teilweise befristet bis zum 31.12. 2027, insbesondere landwirtschaftliche Geräte sowie bestimmte Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK-Anlagen) und deren Komponenten, die überwiegend für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sowie mobile Industriegeräte und -maschinen zur Unterstützung der amerikanischen Unternehmen und Fabriken, die diese Produkte einsetzen
Seit überwiegend 03.04.2025 KFZ und KFZ-Teile (Proclamation 10908 vom 26.03.2025, Annex I) MFN + 25%

MFN >15%: +0%
MFN< 15%: 15% (CSMS 66336270)
Seit 14.10.2025 Holz und Holzprodukte
(Proclamation 10976 vom 29.09.2025), (Lumber and Timber Annex 232)
MFN +10%
MFN +25%
max. 15%
Seit 01.11.2025

Mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge, deren Teile & Busse
(Proclamation 10984 vom 17.10.2025, Annex I)
MFN +10%
MFN +25%
Seit 15.01.2026 Halbleiter (Proclamation 11002 vom 14.01.2026, Annex I) MFN +25% Bei bestimmten Verwendungszwecken ausgenommen
Ab 29.09.2026, Firmen in Annex III ab 31.07.2026 Pharmazieprodukte (Proclamation 11020 vom 02.04.2026, Annex I) 100% 15%

2. Zölle nach dem International Emergency Economic Powers Act of 1977 (IEEPA)

Rechtlicher Grund: Ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung für die nationale Sicherheit, die Außenpolitik oder die Wirtschaft der USA durch außenpolitische Krisen.
Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat am 20. Februar 2026 mit der Durchführungsverordnung (Executive Order) 14389 die Verhängung von Zöllen auf Grundlage des IEPPA durch den US-Präsidenten für rechtswidrig erklärt. Diese werden daher nicht mehr erhoben und können auch von deutschen Importeuren in den USA zurückgefordert werden.
In unserem Artikel USA: Neues Tool für IEPPA-Zollertragsrückerstattungen informieren wir über das Prozedere der Rückerstattung.

3. Zölle nach Section 122 des Trade Acts von 1974

Zeitraum Zollhöhe Ausnahmen für EU-Waren Weitere Informationen
24.02.2026 bis 24.07.2026 MFN + 10% (+ ggf. weitere Zölle wie nach Sec. 232) Keine. Dies steht im Widerspruch zum “Deal” zwischen der EU und den USA.
Die allgemeinen Zusatzzölle nach Section 122 wurden von Präsident Trump festgesetzt nachdem die Zölle auf Grundlage des IEEPA für rechtswidrig erklärt wurden.
Eine Änderung bzw. Erweiterung der Section-122-Zölle wurde bereits angekündigt

4. Zölle nach Section 301 des Trade Acts von 1974

Rechtlicher Grund: Unfaire Handelspraktiken ausländischer Handelspartner. Alle Section 301- Untersuchungen finden Sie auf der Seite des Office of the United States Trade Representative (Büros des US-Handelsbeauftragten, USTR).

18.06.2026: Einleitung einer Section 301- Untersuchung zur Preisgestaltung von Pharmazieprodukten aus Deutschland

Am 18.06.2026 wurde eine Section 301- Untersuchung zur Preisgestaltung von Pharmazieprodukten aus Deutschland eingeleitet. Die Untersuchung betrifft die Preisregulierung pharmazeutischer Produkte in Deutschland. Auslöser könnte dabei die geplante Gesundheitsreform sein, vor allem der vorgesehene erhöhte Herstellerrabatt. Bis zum 10. August 2026 sind Stellungnahmen möglich, am 22.09.2026 findet eine öffentliche Anhörung statt.

12.03.2026: Einleitung einer Section 301- Untersuchung zu Produkten aus Zwangsarbeit

Am 12.03.2026 wurde eine Section 301- Untersuchung zu Produkten aus Zwangsarbeit eingeleitet.
Am 02.06.2026 erfolgte die Veröffentlichung eines Untersuchungsberichtes zu Produkten aus Zwangsarbeit des USTR.
Inhalt:
  • Der EU wie auch weiteren 59 US-Handelspartnern wird ein fehlendes Importverbot für Güter, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, vorgeworfen
  • Der EU wird, wie auch Mexiko, Canada, Ecuador, Indonesien und Pakistan, unterstellt, dass sie zwar ein solche Importverbot hätten, dies aber nicht stringent umsetzen. Im Falle der EU wurde dies mit dem Eintrittsdatum der EU-Zwangsarbeitsverordnung erst zum 14. Dezember 2027 begründet. Konsequenz: 10% Zusatzzölle für diese sechs Handelspartner geplant
  • Bei den restlichen 54 Handelspartnern hat das USTR gefunden, dass sie kein Verbot hätten, und somit dieses nicht konsequent umsetzen. Konsequenz: Zölle von 12,5% geplant
Bis zum 9. Juli 2026 fanden öffentliche Anhörungen dazu statt. Die DIHK hat sich an der Untersuchung des USTR mit einer öffentlichen Stellungnahme vom 14. April 2026 auf Grundlage unseres Positionspapiers "Transatlantischen Handel stärken, Herausforderungen begegnen" an dem Prozess beteiligt. Die Stellungnahme ist öffentlich hier vorzufinden: Comment Details (PDF). Die DIHK hat ein Pressestatement, im Namen von Melanie Vogelbach, DIHK-Bereichsleiterin für Internationale Wirtschaftspolitik, herausgegeben.
Quelle: DIHK

5. Handelsabkommen EU-USA: Turnberry-Deal

Am 27. Juli 2025 haben sich die EU und die USA auf einen Deal, den sogenannten Turnberry-Deal, geeinigt, und damit die handelspolitischen Beziehungen zwischen beiden Regionen maßgeblich geprägt. Der Deal wurde in einer gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 zur Ankündigung eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA ausformuliert, welches von beiden Seiten rechtsverbindlich umgesetzt werden musste.

Einfuhr in die EU: Zollsenkungen und Zollkontingente für Waren mit Ursprung USA seit 01.07.2026

Am 30. Juni 2026 wurde die zollbezogene Umsetzung der Turnberry-Vereinbarung als VO (EU) 2026/1455 (genannt US-VO)im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 01. Juli 2026 in Kraft. Somit wird nun der mit dem Turnberry-Deal vereinbarte Zollsatz von 0% für US-Industrie- und Agrarprodukte bei der Einfuhr in die EU bis 31.12.2029 gewährt. Zeitgleich wurde die Zollfreiheit für Hummererzeugnisse aus den USA mit VO 2026/1461 verlängert und erweitert.
Die VO (EU) 2026/1455 listet in Anhang I alle KN-Codes, deren Einfuhr in die EU bei Ursprung USA mit 0% Zoll belegt wird.
Anhang II listet KN-Codes aus dem Agrarbereich, für welche der Wertzoll von 0% nicht gilt, wenn der Einfuhrpreis die Einfuhrpreisregelung unterschreitet. Dann wird automatisch der übliche MFN-Zollsatz erhoben.
Anhang III listet KN-Codes, für die bei Ursprung USA ein Kontingentssollsatz von 0% gilt. Die Kontingente werden im Windhundverfahren erteilt.
Da der Präferenzregelung zum jetzigen Zeitpunkt kein Abkommen mit präferenziellen Ursprungsregeln zu Grunde liegt, wird der US-Ursprung der Waren im Einklang mit den Vorschriften zum nichtpräferenziellen Ursprung nach Art. 59 ff. UZK bestimmt (VO(EU) 2026/1422). Für eine präferenzbegünstigte Einfuhr im Rahmen des Turnberry-Deals ist somit auf die allgemeinen Regelungen zur Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs abzustellen.
Die Generalzolldirektion informiert auf ihrer Seite, dass der Grundsatz der freien Nachweisführung des nichtpräferenziellen Ursprungs gilt. Der Anmelder muss zudem über ausreichende Nachweise verfügen, dass die Ware ihren Ursprung in den USA hat und direkt aus den USA in die EU befördert wurde (sog. Direktbeförderungsnachweis).
Weitere Informationen zu möglichen Nachweisunterlagen und anzuwendenden ATLAS-Codierungen finden Sie hier:
Die EU-Kommission kann die Zollsenkungen bzw. Zollkontingente ganz oder teilweise aus verschiedenen Gründen nach Art. 3 der VO (EU) 2026/1455 aussetzen, beispielsweise wenn die USA die Gemeinsame Erklärung zum Turnberry-Deal nicht umsetzen oder die Ziele zur Verbesserung der Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und den USA untergraben. Falls die USA die Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte nicht bis zum 31. Dezember 2026 auf 15 Prozent reduzieren könnte die EU beispielsweise ihre Zugeständnisse bezüglich Stahl- und Aluminiumprodukten zurückziehen.

Einfuhr in die USA

Germany Trade & Invest (GTAI) informiert auf seiner Seite sehr aktuell über die derzeitigen Zollerleichterungen zur US-Handelspolitik unter Trump durch den Turnberry-Deal bei der Einfuhr von EU-Gütern in die USA.

6. Berechnung und Recherche der Zölle

Grundsätzlich sind alle geltenden Zölle kumulativ anzuwenden, es sei denn, die einzelnen Rechtsakte bestimmen eine abweichende Anwendung. So müssen Zölle nach Section 232, 301 und 122 grundsätzlich addiert werden. Zusätzlich befassen sich einzelne Rechtsakte mit dem Anwendungsverhältnis ausgewählter Zollregime, z. B. die Durchführungsverordnung (Excutive Order) 14289 vom 29. April 2025, zur Kumulierung der Zölle siehe Sec. 3c und Sec. 4 der genannten Durchführungsverordnung. Insofern muss in jeder Zoll-Proclamation speziell nach Ausnahmen recherchiert werden (Quelle: AHK USA: Trump Tariff Tracker 2.0).
Die Zusatzzölle für EU-Waren werden im US-amerikanischen Zolltarif (HTSUS) nicht direkt angezeigt und lassen sich darüber nur mit sehr viel Aufwand recherchieren. Die Fußnote 1 unter "General“ gibt zwar an, dass Zusatzzölle erhoben werden, nennt jedoch keinerlei Details. Für einen Einstieg in die Recherche empfiehlt sich daher eher der Handelsassistent in der Access2Markets-Datenbak der EU-Kommission. Findet sich unter der sechsstelligen Zolltarifnummer (ab der 7. Stelle variieren die Zolltarifnummern weltweit) ein Hinweis auf einen Zusatzzoll, so kann je nach Produkt direkt in der jeweiligen Anhängen der US-Proclamation recherchiert werden, ob die einzuführende 8-stellige Unterposition tatsächlich betroffen ist, und welcher Zollsatz dafür anfällt.

7. Abschaffung der Zollfreiheit von geringwertigen Sendungen (De-Minimis-Regelung)

In der Vergangenheit durften Warensendungen unterhalb einer bestimmten Wertschwelle, in der Regel 800 US-Dollar, zollfrei in die USA importiert werden. Mit der Executive Order 14324 vom 30.07.2025 wurde diese sog. De-Minimis-Regelung für sämtliche Importe, unabhängig von Ursprungs-/Versendungsland und Transportweg, ab dem 29.08.2025 ausgesetzt. Diese unterliegen damit den regulären Einfuhrabgaben. Abweichende Zollsätze können bei Sendungen, die über das internationale Postnetz versendet werden, angewendet werden. Die Zollfreiheit für persönliche Gegenstände von Reisenden (bis zu bestimmten Wertgrenzen) bleibt bestehen.

8. Weiterführende Informationen

In englischer Sprache

In deutscher Sprache

Melden Sie sich jetzt zum Newsletter der IHK Pfalz an und bleiben Sie immer aktuell informiert!