13.01.2026

CBAM: Reformvorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 17.12.2025 eine Reform des CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) vorgeschlagen. In erster Linie soll der Anwendungsbereich des CBAM auf bestimmte Stahl- und Aluminium-intensive nachgelagerte Produkte ausgeweitet werden. Die Kommission schlägt auch Maßnahmen vor, um Schlupflöcher zu schließen, um Umgehungen zu verhindern, sowie einen vorübergehenden Dekarbonisierungsfonds.
Die wichtigsten Inhalte der Reformvorschläge im Einzelnen:
  • Ab dem 1. Januar 2028 soll der Anwendungsbereich des CBAM auf bestimmte Stahl- und Aluminium-intensive nachgelagerte Produkte ausgeweitet werden. Die überwiegende Mehrheit (94 %) der 180 betroffenen nachgelagerten Waren sind Produkte der industriellen Lieferkette mit einem hohen Stahl- und Aluminiumgehalt (durchschnittlich 79 %), die in schweren Maschinen und Spezialausrüstungen wie z. B. Halterungen aus unedlen Metallen, Zylindern, Industrieheizkörpern oder Gießmaschinen verwendet werden. Ein geringer Anteil (6 %) der betroffenen nachgelagerten Waren sind auch Haushaltswaren.
  • Um die Verwendung von Schrott zur Verringerung der Emissionen energieintensiver Produkte zu fördern, nimmt die Kommission nun Aluminium- und Stahlschrott aus Vorverbrauchern in die Berechnungen des CO2-Grenzausgleichssystems auf.
  • Zu den Vorschlägen gehören auch verbesserte Berichterstattungsanforderungen für eine bessere Rückverfolgbarkeit von CBAM-Waren und die Bekämpfung falscher Angaben zur Emissionsintensität. Die Kommission erhält die Befugnis, evidenzbasierte Missbräuche zu bekämpfen, durch die die finanziellen Verantwortlichkeiten des CBAM umgangen werden, indem zusätzliche Nachweise verlangt werden, wenn tatsächliche Werte unzuverlässig sind, und in solchen spezifischen Fällen Länderwerte missachtet werden.
  • Aus dem Dekarbonisierungsfonds wird ein Teil der CO2-Kosten des EU-Emissionshandelssystems für Waren erstattet, die noch mit einem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen konfrontiert sind, wobei die Unterstützung von nachgewiesenen Dekarbonisierungsbemühungen abhängt. Die Finanzierung erfolgt aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, die 25 % der Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten in den Jahren 2026 und 2027 ausmachen, während die restlichen 75 % aus EU-Eigenmitteln stammen.
Die EU-Kommission veröffentlichte schließlich einen Bericht über die Erfahrungen mit der Umsetzung des CBAM während des Übergangszeitraums von Oktober 2023 bis Ende 2025.
Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), EU-Kommission