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Mit der ATLAS-Info 0426/23 wird über ein neues Pflichtfeld in der ATLAS-Ausfuhranmeldung AES 3.0 informiert.
Ab dem 1.3.2023 müssen alle Handelsrechnungen über Importe in die Vereinigten Arabischen Emirate in einem elektronischen Portal des Außenministeriums der VAE beglaubigt werden.
Es gibt verschiedene Wege, Waren ins Ausland zu exportieren. Welche dies sind, darüber informiert die IHK Pfalz hier.
Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr...
Welche Dokumente werden bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU (sogenannte Drittländer) verlangt? Informationen und Hinweise hier...
Die Welthandelsorganisation veröffentlichte zuletzt am 29.07.2022 eine Ausgabe der "World Tariff Profiles". Diese Publikation enthählt umfassende Informationen über die Zölle und nichttarifären Maßnahmen von über 170 Ländern und Zollgebieten.
In ihrer ATLAS-Teilnehmerinfo vom 23.06.2022 weist die deutsche Zollverwaltung auf ausbleibende Rückmeldungen bei Nachforschungsanfragen hin und stellt die derzeit verlängerten Antwortfristen nochmals dar. Das Nachforschungsersuchen dient der Erledigung offener Ausfuhrvorgänge in ATLAS.
Auf Initiative der IHK-Organisation hin hat der Zoll eine neue Regelung für Exporte mit mehreren Ladeorten erlassen: Es reicht nun eine einzige Ausfuhrerklärung aus, wenn es sich um eine Sendung an einen einzigen Empfänger handelt.
Seit dem 1.9.2021 sind die neuen alternativen Ursprungsregeln beim Warenverkehr innerhalb der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) eingeschränkt anwendbar.
Die Neudefinition des zollrechtlichen Ausführerbegriffs gemäß Art. 1 Nr. 19 UZK-DA wird in Detuschland verspätet seit Juli 2019 angewandt.
Zahlreiche Lebensmittel dürfen in bestimmten Nicht-EU-Ländern nur dann importiert werden, wenn sie aus Herstellungsbetrieben stammen, die durch das jeweilige Drittland registriert und gelistet sind.
Grundsätzlich unterscheidet das Zollrecht zwischen dem nichtpräferenziellen Ursprung und dem präferenziellen Ursprung. Warum der Ursprung Ihrer Ware so wichtig ist und wie er bestimmt wird, erfahren Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Arten der Kumulierung im präferenziellen Ursprungsrecht.
Vereinfachte Zollverfahren bei der Ausfuhr erleichtern die Lieferfähigkeit. Hier erfahren Sie mehr über die Vereinfachungen.
Die IAA (Plus) kann von jedem Unternehmen kostenfrei genutzt werden. Sie wurde für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen konzipiert, die sich keine eigene ATLAS-Software anschaffen und nicht mit Rechenzentrumslösungen arbeiten möchten.
Wer erfolgreich Wein exportieren will, muss eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften beachten. Das Internetportal bündelt die wichtigsten Informationen für den Verkauf und Export von Wein in rund 50 Länder (EU und Drittländer).
Hier finden Sie Hinweise zum Weinverkauf innerhalb der EU an gewerbliche sowie private Kunden als auch zum Weinexport ins Drittland.
Die Standards für die Einfuhr von Holzverpackungen sind in den Mitgliedsländern der WTO vereinheitlicht. Dabei wird der "International Plant Protection Convention" -Standard (IPPC) mit den entsprechenden Behandlungen nach "International Standards for Phytosanitary Measures" (ISPM) Nr. 15 zu Grunde gelegt.
Hier finden Sie die Hauptzollämter und Zollämter in der Pfalz sowie Kontakte zur Generalzolldirektion für Zollauskünfte an Unternehmen.