05.05.2026
EU-Mercosur-Abkommen: Vorläufige Anwendung seit dem 01.05.2026
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2026 bekanntgegeben, dass die EU das Interimshandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ab dem 1. Mai 2026 vorläufig anwenden wird.
Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens (iTA) gilt vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März 2026 notifiziert haben. Alle vier Mercosur-Mitgliedstaaten - Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay - haben dies fristgerecht getan.
Somit können Unternehmen aus der EU seit dem 1. Mai 2026 von der Abschaffung zahlreicher Zölle im Handel mit den Mercosur-Staaten profitieren.
Das EU-Parlament hatte im Januar 2026 das Mercosur-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt, wodurch sich die Ratifizierung in der EU verzögern wird. Die Europäische Kommission hatte daraufhin angekündigt, das Abkommen vorläufig anzuwenden, sobald von mindestens einem Partnerstaat aus dem Mercosur ratifiziert wurde.
Die Bekanntgabe der vorläufige Anwendung ist in einer Pressemitteilung der EU-Kommission zu finden.
Sie finden auf unserer Internetseite auch nähere Informationen zum EU-Mercosur-Freihandelsabkommen.
Quelle: EU-Kommission
