EG-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten
Bei der Beteiligung an Ausschreibungen in anderen EU-Staaten, bei der Gründung von Niederlassungen oder bei der Ausübung von Berufen, bei denen eine Zulassungsbeschränkung besteht, wird in Einzelfällen von den zuständigen Behörden eine EG-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG verlangt.